Bundeskartellamt erzwingt Änderungen bei der Holzvermarktung im Land

Auch Auswirkungen auf Forstwirtschaft im Landkreis

Im Dezember 2013 hatte das Bundeskartellamt eine marktbeherrschende Stellung der Landesforstverwaltung beim Holzverkauf festgestellt und eine Beendigung des bislang gemeinsamen Verkaufs von Hölzern aus dem Staatswald sowie dem Kommunal- und Privatwald gefordert. Ein aktueller Sachstand wurde am 8. Dezember 2013 im Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags gegeben.

„Trotz einer Initiative auf Bundesebene, das Waldgesetz zu modifizieren, bleibt das Bundeskartellamt bei seiner Auffassung, wonach marktbeherrschende Strukturen vorliegen und besteht auf einer strikten Trennung bei der Holzvermarktung“, informierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel das Gremium.

Die Forsteinrichtung, also die periodische Betriebsplanung und die forsttechnische Betriebsleitung, d.h. die Geschäftsführung und Fachaufsicht durch die Forstämter über den Kommunalwald können weiterhin den hoheitlichen Aufgaben zugeordnet bleiben. Der Holzverkauf im engeren Sinne werde dagegen als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen und muss Dritten zugänglich sein. In der Praxis bedeute dies, dass Dritte tätig werden dürfen, sobald das Holz an der Waldstraße zum Verkauf bereit gestellt wird.

Die forsttechnische Betriebsleitung muss künftig zwingend als kommunale Aufgabe von den Kreisen ausgestaltet werden, die Bewirtschaftung des Staatswaldes wird aus der Zuständigkeit der Landratsämter herausgelöst. Die Kommunen und privaten Waldbesitzer können – wenn sie dies wünschen – ihren Wald weiterhin durch die Kreise bewirtschaften lassen. Damit kann die bewährte Forststruktur voraussichtlich für die Fläche des Kommunal- und Privatwaldes und damit für 76% der Waldfläche im Land Baden-Württemberg erhalten werden. Entsprechende Eckpunkte zur Umsetzung des Staatswaldmodells hat das Landeskabinett bereits beschlossen, ein „Vorbehalt“ ist für den Fall vorgesehen, dass das Bundeswaldgesetz geändert wird. 

Die Ausgliederung des Staatsforstbetriebes wird zu einer Reduzierung der Mitarbeiter des Forstamtes im Landratsamt Karlsruhe führen, die sich dann auf die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes in der Form der forsttechnischen Betriebsleitung als staatliche Aufgabe und wahlweise der Ausübung der Beförsterung und des Holzverkaufs erstreckt. Ebenso bleiben die Aufgaben als Forstbehörde und Träger öffentlicher Belange auf Kreisebene erhalten. Die Gebühren des Landkreises für die forstlichen Dienstleistungen sind kostendeckend zu kalkulieren. Details werde man in einer Arbeitsgruppe besprechen, zu der Landrat Dr. Christoph Schnaudigel bereits Vertreter aus den Kommunen eingeladen hat.