Neue Durchfahrtsgenehmigungskarte für die Kfz-freie-Zone ab 1. Februar 2015

Antragstellung bis 31. Januar 2015 im Bürgerbüro

Rechts (rot) die Durchfahrtsberechtigungskarte für 2015. Die gelbe Karte (2014) ist bis Ende Januar 2015 gültig

Die gelben Durchfahrtsgenehmigungskarten für die Kfz-freie-Zone berechtigen ab dem 1. Februar 2015 nicht mehr zum Durchfahren der Fußgängerzone. Hierauf macht die städtische Presse- und Informationsstelle in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Die Stadtverwaltung Viernheim bittet alle betroffenen Anwohner der Innenstadt (Kfz-freie-Zone), bis spätestens 31. Januar 2015 eine neue rote Durchfahrtsgenehmigungskarte zu beantragen und gegen die gelbe Altkarte auszutauschen. Voraussetzung allerdings ist, dass man die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.

Hintergrund:

Im Zuge der Innenstadtsanierung und aufgrund der hohen Kfz-Verkehrsaufkommens in der Innenstadt wurden die erteilten Durchfahrtsgenehmigungen für Anwohner, Gewerbetreibende und deren Angestellte überprüft.

Hierbei wurde festgestellt, dass die Karten in der Vergangenheit nach Wegfall der Genehmigungsvoraussetzungen nicht immer zurückgegeben wurden. Daher befinden sich noch einige Karten im Umlauf, obwohl deren Besitzer nicht mehr zur Durchfahrt berechtigt sind.

Damit einer missbräuchlichen Benutzung der gelben Altkarten vorgebeugt wird, führt das Ordnungsamt ab dem 1. Februar 2015 neue, rote Durchfahrtsgenehmigungskarten ein, die im Bürgerbüro Viernheim erhältlich sind. Künftig werden diese in einem Zwei-Jahres-Rhythmus ausgetauscht. Das bisherige Genehmigungsverfahren wird beibehalten und die Genehmigung bleibt weiterhin gebührenfrei.

Das Ordnungsamt hat alle betroffenen Anwohner, die aufgrund dieser Durchfahrtsgenehmigungskarte ihren privaten Stellplatz anfahren können, angeschrieben und sie auf den Ablauf der alten Karten bzw. auf die notwendige Neubeantragung bis spätestens 31. Januar 2015 im Bürgerbüro aufmerksam gemacht.