Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende

Im Internet abrufbar

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung weit darauf hin, dass Gewerbetreibende, die einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche für Werbezwecke in Anspruch nehmen, hierfür eine Sondernutzungsgenehmigung benötigen. Dies gilt z.B. für Kundenstopper, Warenbänke, Fahrradständer, Infostände und Container.

Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss danach neu beantragt werden. Zur Erteilung einer Erlaubnis für das Jahr 2015 steht ein Antragsformular auf der Internetseite der Stadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/Formulare.220.0.html zur Verfügung. Bei Bedarf kann es auch beim Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, bezogen werden.

Ansprechpartner ist Dominik Trares (Telefon: 06252 13-1215).