Bundesweite Kennzeichenmitnahme ab dem 01.01.2015

Altes Kennzeichen am neuen Wohnort

Ab dem 01.01.2015 ist die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen möglich. Bei einem Umzug kann somit das alte Kennzeichen weitergeführt werden.

Die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme entbindet jedoch nicht von der Pflicht, der Zulassungsbehörde einen Wohnortwechsel zu melden und das Fahrzeug umschreiben zu lassen.