Online-Außerbetriebsetzung ab dem 01.01.2015 möglich

Fahrzeugabmeldung

Ab dem 01.01.2015 ist es rechtlich möglich, dass Bürgerinnen und Bürger die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges oder Anhängers über das Internet selbst beantragen können.

Achtung: Notwendige Anforderungen und Hinweise

  1. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen elektronischen Personalausweises mit freigeschalteter Onlinefunktion mit PIN (elD) sein und über ein Lesegerät für den Personalausweis verfügen.
  2. Die Nummernschilder des Fahrzeuges oder das Schild des Anhängers/Kraftrades müssen alle mit der oder den neuen Plaketten versehen sein. Diese beinhalten Sicherheitscodes, die für die Onlineabmeldung benötigt werden. Die Plaketten werden jedoch erst ab 01.01.2015 verklebt. Für zuvor angemeldete Fahrzeuge/Anhänger kann die Onlineaußerbetriebsetzung nicht beantragt werden. Es sei denn, die oder der Halter/in beantragt (freiwillig) ab 02.01.2015/05.01.2015 neue Nummernschilder sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Sicherheitscode wird durch abziehen der Trägerfolie sichtbar.
  3. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (umgangssprachlich „Fahrzeugschein“ genannt) muss nach dem 01.01.2015 ausgestellt sein. Auf der Rückseite ist ein Aufkleber mit einem weiteren Sicherheitscode verklebt.
  4. Die Bezahlung der Außerbetriebsetzung erfolgt elektronisch per Bankkonto. Ihr Konto muss für Onlinebanking freigeschaltet sein. Im späteren Verlauf des Jahres wird die Option Zahlung mittels Paypal hinzukommen.
  5. Wechselkennzeichen können derzeit nicht online abgemeldet werden.

Grundvoraussetzung für die Beantragung der Außerbetriebsetzung ist die Kombination aller Sicherheitscodes auf vorderem und/oder hinterem Kennzeichen sowie dem der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Verbindung mit den oben genannten Punkten 1 und 4. Die letztendliche Entscheidung über die beantragte Außerbetriebsetzung trifft die Zulassungsbehörde. Erst wenn Ihre Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung per Bescheid verfügt, gilt das Fahrzeug offiziell außer Betrieb gesetzt! Als Außerbetriebsetzungsdatum gilt dann aber das Datum der Beantragung. Zurzeit erfolgt die Zustellung ausschließlich auf dem Postweg. In einer Ausbaustufe ist dann auch eine Zusendung über DE-Email vorgesehen.