Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Carmina Brenner, bittet rund 48 000 Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung

Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2015

Am 5. Januar 2015 starten in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2015. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird.

Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig und werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 48.000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview.

Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Der Einsatz der Laptops erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung und dient der Beschleunigung der Datenaufbereitung im Statistischen Landesamt. Neben der mündlichen Beantwortung der Fragen gegenüber einem Interviewer, die für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig ist, besteht zudem die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung:

"Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Es ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen von der Befragung zu befreien."

Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt (§ 7 Mikrozensusgesetz). Das Statistische Landesamt bittet jedoch darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.

Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B. "Fast 257 000 Baden-Württemberger in Lehre und Ausbildung tätig", "Ein Fünftel der Seniorinnen von erhöhtem Armutsrisiko betroffen", "Ein Drittel der jungen Menschen mit Migrationshintergrund mit Hauptschulabschluss" oder "Berufliche Qualifikation: Junge Akademikerinnen auf dem Vormarsch" basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.

Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht.