Hinweise zur Schneeräumpflicht

Winterzeit

Auf die Schneeräumpflicht weist die Kreisstadt Heppenheim hin

Nachdem inzwischen der erste Schnee des Winters gefallen ist, macht das Ordnungsamt nochmals auf die Regeln der Straßenreinigungssatzung aufmerksam.

Mit dem Einsetzen des Schneefalls haben die Grundstückseigentümer oder -besitzer die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Zudem ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Soweit den zum Räumen Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, Schnee und Eis außerhalb des Verkehrsraums abzulagern,  ist die Ablagerung auf Verkehrsflächen erlaubt. Dies aber nur in dem unbedingt nötigen Umfang, damit  der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Den Schnee auf der Fahrbahn zu verteilen ist nicht zulässig. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind grundsätzlich die Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke auf beiden Straßenseiten zur Schneeräumung verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die auf Seite des Gehwegs, in den Jahren mit ungerader Endziffer die auf der anderen Straßenseite. Die Verpflichtung zum Schneeräumen besteht täglich für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Das Ordnungsamt bittet die Anwohner von Hanggrundstücken in den Stadtteilen Heppenheims, bei einsetzendem Schneefall oder Eisglätte ihre Fahrzeuge so am Straßenrand zu parken, dass eine Durchfahrt für die Streu- und Räumfahrzeuge möglich ist.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06252/13-1330 zur Verfügung. Die Straßenreinigungssatzung kann auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/Satzungen eingesehen bzw. herunter geladen werden. Sie ist auch beim Ordnungsamt zu bekommen.