Neue Gutscheine zum Landesfamilienpass

Beim Bürgeramt erhältlich

Mit der Gutscheinkarte 2015 zum Landesfamilienpass können Familien wieder zahlreiche Museen, Freizeiteinrichtungen und Schlösser kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Kostenlosen Eintritt erhält man beispielsweise in den Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart, im Schloss Heidelberg, im Haus der Geschichte in Stuttgart oder im Freilichtmuseum Beuren.

Neu hinzugekommen ist die Ravensburger Kinderwelt in Kornwestheim: Sie gewährt bei Vorlage des Landesfamilienpasses an der Eintrittskasse 50 Prozent Nachlass auf den regulären Eintrittspreis. Ohne Gutschein bietet die experimenta Familien mit Landesfamilienpass freitags ab 14 Uhr einen um 50 Prozent ermäßigten Eintritt.

In der Umgebung von Heilbronn bekommen Familien mit Landesfamilienpass im Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf die Familienkarte um 5 Euro ermäßigt. Im Naturparkzentrum Stromberg-Heuchelberg in Zaberfeld bezahlen Familien mit Landesfamilienpass nur 3,50 Eintritt.

Zu einem ermäßigten Eintritt können am 10. Mai oder 13. September der Erlebnispark Tripsdrill, der Europa-Park Rust am 13. September und das Ravensburger Spieleland am 14. Mai besucht werden. Einen ermäßigten Eintritt bieten auch die Wilhelma während der Hauptsaison, das Blühende Barock und das Sensapolis in Sindelfingen gegen einen Gutschein an. Im Porsche-Museum in Stuttgart haben Landesfamilienpassinhaber im Januar oder November 2015 freien Eintritt, im Mercedes-Benz Museum Stuttgart im Januar, Februar und November 2015.

Die Gutscheinkarte ist unter Vorlage des alten Landesfamilienpasses bei allen Bürgerämtern der Stadt Heilbronn erhältlich. Dort werden auch neue Landesfamilienpässe ausgestellt.

Anspruch auf den Landesfamilienpass haben – unabhängig vom Einkommen – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind. Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben schon mit einem Kind Anspruch.

Genaue Informationen zu den Vergünstigungsmöglichkeiten gibt es im Internet unter www.sozialministerium-bw.de ,„Familien“, Leistungen für Familien, Landesfamilienpass.