Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz will über Klage im ersten Halbjahr 2015 entscheiden

Entscheidung im ersten Halbjahr 2015

Auf Anfrage der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben ließ der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz folgendes mitteilen.

Der Verwaltungsgerichtshof sei bestrebt in der Verfassungsstreitsache der Verbandsgemeinde Maikammer gegen das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben vom 20. Dezember 2013 „im ersten Halbjahr 2015 zu entscheiden“.

Die bisherigen, im Zusammenhang mit der Klage angefallenen Kosten belaufen sich auf 240.000 Euro.