Zulassungsstelle weist auf Neuerungen hin

KFZ-Abmeldung per Internet

Künftig können Fahrzeuge abgemeldet werden, ohne zur Zulassungsstelle zu müssen- denn alle Fahrzeuge, die ab 2015 neu- oder wiederzugelassen werden, haben neue Plaketten auf den Kennzeichen und einen Fahrzeugschein mit verdecktem Sicherheitscode. Fahrzeuge können so bequem online abgemeldet werden. Darauf weist die städtische Zulassungsstelle hin.

Alle, die den Service nutzen möchten, benötigen den neuen Personalausweis mit freigeschaltetem Chip nebst Kartenlesegerät. Die Gebühr wird per Kreditkarte oder über das Online-Bezahlverfahren Giropay gezahlt. Bis zur Abmeldung sind es nur wenige Schritte: Zuerst wird der Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein freigerubbelt, anschließend die Siegelplakette auf den Kennzeichen abgezogen. Darunter kommen Sicherheitscodes zum Vorschein, die notiert oder als QR-Codes mit dem Smartphone eingescannt werden. Auf der städtischen Homepage stellt man dann unter Bürgerservice den Antrag auf Abmeldung.

Ihre Identität verifizieren Antragsteller am PC mit Hilfe des Personalausweises. Anschließend werden das Kennzeichen sowie die Sicherheitscodes in ein Formular eingegeben und die Gebühr gezahlt. Das Fahrzeug wird automatisch in der zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet. Aber erst, wenn der Fahrzeughalter den Bescheid postalisch erhält, ist die Abmeldung wirksam.

Neue Regelung bei Kennzeichenmitnahme

Neu geregelt ist auch die Kennzeichenmitnahme: Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands können Fahrzeugbesitzer künftig entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen behalten oder sich ein neues zuteilen lassen. Die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bei der Zulassungsbehörde bleibt weiterhin bestehen.