Gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung für Stadt und Landkreis Kaiserslautern

Ausbildungsförderung

Die Stadt Kaiserslautern und der Landkreis Kaiserslautern haben zukünftig ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung. Oberbürgermeister Klaus Weichel und Landrat Paul Junker haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Ab Februar 2015 übernimmt die Stadt die Trägerschaft des gemeinsamen Amtes, mit Sitz in der Stadt Kaiserslautern.

Das Amt für Ausbildungsförderung für Stadt und Landkreis Kaiserslautern wird künftig die Aufgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) für Stadt- und Kreisbürger wahrnehmen.

Das Personal wird von der Stadt gestellt und der Kreis beteiligt sich anteilig an den Personal- und Sachkosten. Kreisbürger, die künftig einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen möchten, müssen sich an die Stadtverwaltung Kaiserslautern wenden:

Rathaus der Stadt Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1, 8. Obergeschoss, Zimmer 815, Mitarbeiter: Frau Hamperl, Tel.: 0631/365-4616 ; christine.hamperl@kaiserslautern.de;
Herr Bandner, Tel.: 0631/365-4617; tobias.bandner@kaiserslautern.de
Öffnungszeiten: Montag: 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis  13.00 Uhr
Weitere Termine insbesondere auch nach 16.00 Uhr nach entsprechender Vereinbarung.  Postadresse: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport, Willy-Brandt-Platz, 67657 Kaiserslautern, Fax: 0631/365-1519.