Brutzeit beginnt – Rodungen verboten

Tierwelt

Mit dem Frühlingsbeginn und bis in den Herbst hinein lebt ein Baum mit unzähligen Untermietern. So bietet er Vogelarten, Säugetieren, Insekten, Pilzen und anderen Organismen eine wichtige Lebensgrundlage und dient diesen vor allem als Brut- und Niststätte. Deshalb wurden in dem neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von 2010 mehrere Regelungen zum Schutz und zur Pflege von Bäumen getroffen.

In der Vogelbrutzeit dürfen demnach vom 1. März bis 30. September keine Sträucher und Hecken gerodet oder stark zurückgeschnitten werden. Zum anderen besteht für Bäume in der Flur im gleichen Zeitraum ein Fällverbot  (mit Ausnahme von Waldbäumen).

Auch von Baumfällungen in Hausgärten rät die Untere Naturschutzbehörde in der Brutzeit ab, da der § 44 des BNatSchGs im Baum lebende oder nistende Vögel und Fledermäuse unter besonderen Schutz stellt. „Schonende Pflegeschnitte bleiben dagegen das ganze Jahr über erlaubt“, betont Thomas Baldermann, Leiter der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt.

In Neustadt an der Weinstraße wurde mit dem novellierten BNatSchG eine so genannte Baumfällgenehmigung eingeführt. Ab dem 1. März 2013 wird dieses Behördenverfahren in Neustadt nun vereinfacht und auf ein Anzeigeverfahren umgestellt. „Wie bisher kann der Bürger einen Anzeigebogen bei der Umweltabteilung anfordern oder sich von der Homepage der Stadt herunterladen“, so Baldermann. Sofern die Untere Naturschutzbehörde dann innerhalb einer Woche nach Eingang der Anzeige kein Veto eingelegt hat, dürfe die Fällung erfolgen.

Die Untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich darauf hin, keine Bäume ohne vorherige Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde zu fällen, da dann die Fällung naturschutzrechtlich nicht geprüft werden könne und mit der Fällung eventuell gegen das Artenschutzrecht verstoßen wurde.

„Da solche Verstöße harte Bußgelder nach sich ziehen können, sollte der Bürger den Service der Unteren Naturschutzprüfung nutzen und sein Fällvorhaben im Vorfeld über eine entsprechende gebührenfreie Anzeige naturschutzrechtlich prüfen zu lassen“, erklärt der Leiter der Umweltabteilung.

2012 wurden rund 200 Baumfällungen bei der Stadt beantragt, wobei es sich bei über 50 Prozent der Bäume um Nadelbäume und zu etwa 20 Prozent um fremdländische Ziergehölze handelte. Hauptgrund für die Fällungen war die Verkehrssicherheit.