Regierungspräsidium Karlsruhe verlängert den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der L 597-neu

Bau der Brücke über den Neckar bei Ladenburg (nördlicher Teilabschnitt)

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Nordabschnitt der L 597-neu zwischen Neckarhausen und der Nordumgehung Ladenburg bis zum 22. Februar 2020 verlängert. Der Beschluss und die Planunterlagen hierzu liegen in der Zeit vom 22. Januar 2015 bis einschließlich 04. Februar 2015 im Beratungszentrum Bauen und Umwelt der Stadt Mannheim und in den Rathäusern Edingen, Ilvesheim und Ladenburg zur Einsicht aus.

Da der Planfeststellungsbeschluss vom 10. Oktober 2005 ohne Verlängerung am 22. Februar 2015 die Gültigkeit verloren hätte, wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe ein Verlängerungsverfahren eingeleitet, um die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses um fünf Jahre zu verlängern. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, hatte die Gelegenheit, zu dem geplanten Projekt Stellung zu nehmen. Zudem hatte das Regierungspräsidium an mehreren Tagen allen Betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten, Fragen zur technischen Planung zu stellen oder sich die Planfeststellungsunterlagen im Einzelnen erläutern zu lassen. 

Bei der Verlängerung des Teil-Planfeststellungsbeschlusses standen nicht die Inhalte der ursprünglichen Planfeststellungsentscheidung erneut auf dem Prüfstand. Es war vielmehr zu prüfen, ob die Geltungsdauer verlängert werden darf. Dies bedeutet nämlich einen erneuten Eingriff in Rechte Dritter (Grundeigentum, Planungsabsichten etc.). Darüber hinaus musste auch geprüft werden, ob seit dem Planfeststellungsbeschluss rechtliche oder tatsächliche Änderungen eingetreten sind, die Hindernisse für die Verwirklichung des Projekts darstellen können. Der Verwirklichung stehen keine Hindernisse entgegen und das Land hat die Absicht, das Projekt in den nächsten fünf Jahren zu verwirklichen.

Einzelheiten zum nördlichen Teilabschnitt:

  • Die jetzt verlängerte Teil-Baumaßnahme des Nordabschnitts der L 597-neu hat eine Länge von rund 1.600 Metern. Sie beginnt nördlich des geplanten Anschlusses Neckarhausen (K 4138) und endet nördlich des Neckars, bei Ladenburg-Weststadt, an der bestehenden Nordumgehung Ladenburg (L 597). 
  • Der geplante Straßenneubau umfasst auf den Gemarkungen Neckarhausen und Ladenburg die Errichtung einer etwa 340 Meter langen Brücke über die verlängerte Neckarstraße (Zufahrt zur Verbandskläranlage in Neckarhausen), den Neckar, den Neckarkanal und die Ilvesheimer Straße (L 542) in Ladenburg. Ferner ist der Bau einer weiteren Brücke über ein Anschlussgleis ins Ladenburger Industriegebiet „Altwasser“ sowie einer Geh- und Radwegbrücke über die L 597-neu parallel zur Wallstadter Straße bei Ladenburg-Weststadt vorgesehen. Auf Gemarkung Ladenburg wird die L 597-neu mit der L 542 (Ilvesheimer Straße) und der L 597 (Nordumgehung Ladenburg) verknüpft. Außerdem wird die Wallstadter Straße als Zufahrt zum Gewerbegebiet „Hohe Straße II“ an die L 597-neu angeschlossen. Die neue Neckarbrücke führt auch einen neuen Geh- und Radweg von Neckarhausen nach Ladenburg. 
  • Aktive Schallschutzmaßnahmen sind auf Höhe Ladenburg-Weststadt in Form eines Lärmschutzwalles und am Brückendamm bei den Kleingärten und der Wohnbebauung „Rudolf-Diesel-/Johann-Gutenberg-Straße“ in Neckarhausen als lärmarmer Fahrbahnbelag vorgesehen. 
  • Auf den Gemarkungen Neckarhausen und Ladenburg werden abschnittsweise neue Wirtschaftswege hergestellt, um das durch den Bau der L 597-neu unterbrochene landwirtschaftliche Wegenetz wieder zu verbinden. Ferner entstehen auf beiden Gemarkungen sowie der Gemarkung Ilvesheim umfangreiche landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen.