150.000 Euro aus Zweitwohnungssteuer

458 Zweitwohnungen steuerlich veranlagt

Seit 2011 folgt Heilbronn dem Beispiel anderer deutscher Städte und erhebt eine Zweitwohnungssteuer, um Inhaber solcher Wohnungen an der Finanzierung der örtlichen Infrastruktur zu beteiligen.

Dabei sind im vergangenen Jahr rund 150.000 Euro in die städtischen Kassen geflossen, wie die Steuerabteilung mitteilt. Im Jahr zuvor lag der Betrag noch bei rund 138.000 Euro.

458 Wohnungen wurden bis Ende 2014 steuerlich veranlagt, für 773 Zweitwohnungen wurde eine Steuerbefreiung erteilt. Im Jahr zuvor wurde für 434 Zweitwohnungen eine Steuer erhoben, 777 waren steuerlich befreit.

Bei der erstmaligen Erhebung der Zweitwohnungssteuer waren Ende 2011 insgesamt 635 Zweitwohnungen steuerpflichtig, 462 Mal wurde eine Steuerbefreiung erteilt.

Die Zweitwohnungssteuer berechnet sich nach dem jährlichen Mietaufwand und beträgt zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete (Miete ohne Heizung und Nebenkosten). Als Mietaufwand gelten auch andere Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts wie Pacht oder Leibrente.

Unter anderem sind Inhaber von Zweitwohnungen steuerbefreit, wenn sie ihre Haupt- oder Zweitwohnung in einem Alten- oder Pflegeheim haben.