Förderung von Ferienprogrammen 2015

Richtlinien

In 2015 stellt der Landkreis Mainz-Bingen im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Ferienbetreuungsmaßnahmen 10.000 Euro bereit. Für diesen Zuschuss gibt es einige Voraussetzungen und Kriterien, die die Antragsteller erfüllen müssen, um einen Förderbetrag von maximal fünf Euro pro Tag und Kind zu erhalten.

Antragsberechtigt sind alle Gruppen, Vereine, Verbände, Kirchen und Kommunen, die außerschulische Jugendarbeit leisten. Die Ferienbetreuung muss an mindestens zwei zusammenhängenden Wochen stattfinden, mit jeweils acht Stunden Betreuungszeit. Ebenso muss in der Ferienbetreuung ein Mittagsessen angeboten werden und die qualifizierte pädagogische Betreuung sichergestellt sein. 

Ziel der „Kreisrichtlinien zur Förderung von Ferienprogrammen“ ist es, die vielfältigen Angebote von Vereinen, Verbänden sowie kommunaler und verbandlicher Jugendarbeit im Kreis Mainz-Bingen nachhaltig zu unterstützen, bei denen die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im Mittelpunkt der Planungen und Durchführungen von Ferienprogrammen stehen.

Die Förderung des Landkreises Mainz-Bingen ist angelehnt an die Förderung des Landes. Beide können parallel in Anspruch genommen werden. 

Für den möglichen Landeszuschuss und die neue Förderung des Landkreises Mainz-Bingen müssen die Anträge bis zum Montag, 2. Februar 2015 beim Kreisjugendamt vorliegen. Weitere Informationen gibt Kreisjugendpfleger Stephan Pulter unter 06132/787-3124 oder unter pulter.stephan@mainz-bingen.de