Zum 1. Juli 2014 haben die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen und Wallhalben zwar zu einer neuen Verbandsgemeinde fusioniert, bei der Landtagswahl 2016 bleibt dennoch alles beim Alten. Die fusionierte Verbandsgemeinde wurde per Gesetz unterschiedlichen Wahlkreisen zugeordnet. Die ehemalige Verbandsgemeinde Wallhalben gehört weiterhin zum Wahlkreis 46 – Zweibrücken, die ehemalige Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen zum Wahlkreis 47 – Pirmasens-Land.
Dies hat Auswirkungen auf die Aufstellung der Wahlkreiskandidaten sowohl für die Landes- und Bezirkslisten als auch für die Wahlkreisvorschläge. Bei der Aufstellung der Bewerber dürfen nur die im Wahlkreis stimmberechtigten Mitglieder der Parteien und Wählervereinigungen mitwirken und damit auch nur diese zu den Aufstellungsversammlungen eingeladen werden. Wer Unterstützungsunterschriften für einen Wahlkreisvorschlag braucht, muss darauf achten, dass nur solche Personen einen Kandidaten unterstützen dürfen, die im Wahlkreis stimmberechtigt sind.
Nach den Fristen des Landeswahlgesetzes können Vertreterversammlungen für die Landtagswahl 2016 seit dem 19. November 2014, Aufstellungsversammlungen für die Bewerber der Landeslisten, Bezirkslisten sowie der Wahlkreisvorschläge frühestens ab 19. Februar 2015 erfolgen. Darauf hat der Landeswahlleiter Landrat Hans Jörg Duppré als Kreiswahlleiter des Wahlkreises 47 hingewiesen.