Wörth – Der Seniorenbeirat der Stadt Wörth lädt zu einer Info-Veranstaltung für Mitbürger jeden Alters ein.
Vorsorgevollmacht oder Gesetzliche Betreuung
Donnerstag, 5. Februar 2015, 16.00 Uhr
MehrGenerationenHaus, Ahornstraße 5, 76744 Wörth
- Was geschieht, wenn keine Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung vorhanden ist?
- Wann ist eine gesetzlichen Betreuung notwendig?
- Was ist zu tun, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann?
- Was ist zu tun, wenn der Nachbar dazu nicht mehr in der Lage ist?
- Wie kann ich eine gesetzl. Betreuung vermeiden?
- Ist es notwendig die Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen, durch die Betreuungsbehörde oder diese durch einen Notar beurkunden zu lassen?
Einführung: Norbert Pirron, Kreisverwaltung – Betreuungsbehörde
Für die Beantwortung von Fragen sind anwesend:
Peter Meier, Steuerberater,
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Gabriele Balz, Leiterin Altenzentrum Wörth
Christel Schwind / Elsbeth Tremmel-Kempf, Pflegestützpunkt Wörth
Christian Scheiba, Ökumenische Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth
Diskussionsleitung: Dietmar Seefeldt, Stellvertreter des Landrates
Von Holger Bast, Betreuungsverein Lebenshilfe, erhalten Sie Formulare
für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Sie können einen Termin für eine kostenlose Beratung vereinbaren.
Die öffentliche Beglaubigung wird durch die Betreuungsbehörde vorgenommen und dies kostenfrei. Termine hierzu müssen gesondert vereinbart werden.
Denken Sie daran: Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.