Sperrzeitregelung an Fastnacht

Kommunales

Heidelberg – Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass für Fastnachtsveranstaltungen grundsätzlich die für den normalen Gaststättenbetrieb üblichen Sperrzeiten gelten.

Aufgrund der Sonderregelung nach §9, Abs.2 Gaststättenverordnung beginnt in der Nacht zum Fastnachtdienstag, 17. Februar 2015, die Sperrzeit allerdings generell (mit Ausnahme von Spielhallen) erst um 5 Uhr.