Stadt unterliegt vor Verwaltungsgericht – Beschwerde beim OVG Koblenz ist bereits eingelegt

GSD-Demonstration am 08.02.15 in Ludwigshafen

Ludwigshafen – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am Abend des heutigen Freitags, 6. Februar 2015, dem Eilantrag des Vereins „Gemeinsam stark Deutschland“ gegen den Auflagenbescheid der Stadtverwaltung Ludwigshafen bezüglich der angemeldeten Demonstration stattgegeben.

Insbesondere wird dem Verein ein Aufzug ausgehend vom Vorplatz des Hauptbahnhofs (Pasadenallee) auf der Route Heinigstraße, Kaiser-Wilhelm-Straße und zurück über die Lorientallee zum Hauptbahnhof genehmigt. Der Auftritt der Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“, den die Stadt verboten hatte, wird unter der Auflage zugelassen, dass nur die dem Gericht übermittelten Lieder mit den dort angegeben Liedtexten gespielt werden dürfen. Die Dauer des Aufzugs wird auf die Dauer zwischen 14 und 18 Uhr beschränkt. Für den Fall, dass deutlich mehr als 1.000 Teilnehmer erscheinen, wird der Stadtverwaltung der Erlass etwa notwendiger, ergänzender Auflagen ausdrücklich vorbehalten.

„Wir respektieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Neustadt. Gleichwohl sind wir nach wie vor der Auffassung, dass die von uns getroffenen Regelungen, insbesondere einen Aufzug des Vereins durch Ludwigshafen am kommenden Sonntag, 8. Febraur 2015, zu untersagen, rechtmäßig und erforderlich sind. Deswegen haben wir gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt sofort Beschwerde beim Oberveraltungsgericht Koblenz eingelegt“, so Dieter Feid.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes werde voraussichtlich am morgigen Samstag, 7. Februar 2015, ergehen.