Verbot des Auslegens von Futter für Tiere im öffentlichen Verkehrsraum unbedingt beachten

Rattenbekämpfungsmaßnahmen rund um das Rathaus

Kaiserslautern – Ratten, die immer wieder im Umfeld des Rathauses gesichtet werden, lösen bei vielen Menschen Angst, Ekel oder Beklemmungen aus und führen nicht selten zu Beschwerden bei der Stadtverwaltung. Trotz regelmäßiger und breit angelegter Bekämpfungsmaßnahmen durch Fachfirmen, ist es kaum möglich, die Tiere gänzlich auszurotten oder zu vertreiben. Die alten Gemäuer und Grünflächen sowie die Kanalisation bieten den Lebensraum und das bestehende große Futterangebot begünstigt die Vermehrung.

Achtlos weggeworfene Speisereste und bewusst ausgelegtes Futter – beispielsweise für Tauben – locken insbesondere auch Ratten an. Die Stadtverwaltung möchte noch mal darauf hinweisen, dass das Füttern von Tauben im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich verboten ist und die Vermehrung von Schädlingen und Ratten fördert. Maßnahmen zur Rattenbekämpfung gehen ins Leere, wenn die Tiere zeitgleich andernorts angefüttert werden.  

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerschaft daher dringendst, auf das Auslegen von Futter zu verzichten und übriggebliebene Speisereste niemals einfach wegzuwerfen oder über die Kanalisation zu entsorgen, sondern ausschließlich über die vorgesehenen Abfallbehälter. Um für das Thema zu sensibilisieren, hat die Ordnungsbehörde rund um das Rathaus und im Bereich des Schillerplatzes Schilder angebracht, die auf den Zusammenhang hinweisen und vor den Folgen unbedachten Handels warnen. Weitere Informationen werden mit dem neuen Flyer „Ratten – vorbeugen und bekämpfen“ gegeben, der auch auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern zu finden ist.

Die Ordnungsbehörde nimmt unter der Telefonnummer 0637/365-2554  Hinweise auf  Plätze, auf denen Futter ausgelegt wird oder Hinweise auf Personen, die füttern, gerne entgegen.