Jetzt online zur Infektionsschutz-Belehrung anmelden

Neuer Service des Gesundheitsamts

Wer gewerblich mit Speisen zu tun hat, und dazu gehören auch Vereine, benötigt eine „Erstbelehrung“ im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Kreis Bad Dürkheim / Neustadt an der Weinstraße – Ob hauptberuflich in der Kneipe oder beim Waffelstand vom Vereinsfest: Wer in der Küche den Kochlöffel schwingt oder regelmäßig Schnittchen drapiert, der muss nachweisen, dass er hygienisch damit umgehen kann.

Jeder, der erstmals länger als drei Tage im Jahr gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln hat, benötigt gemäß § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes eine sogenannte „Erstbelehrung“ durch das Gesundheitsamt.

Diese Belehrungen erfolgen üblicherweise als Gruppenbelehrungen im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung in Neustadt nach vorheriger Anmeldung. Seit Januar besteht die Möglichkeit, sich selbst online anzumelden. Auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.kreis-bad-duerkheim.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ führt auf der rechten Bildschirmseite ein Bild mit der Aufschrift „Ihr Gesundheitsamt“ direkt zur Anmeldung. Pflichtfelder müssen vollständig ausgefüllt werden. Eine Anmeldung ist nur zu den freien Terminen unter der Rubrik „Terminauswahl“ möglich. Dort ist auch die Anzahl der noch freien Plätze für den ausgewählten Belehrungstermin angegeben. Bei der Anmeldung muss unter anderem eine Emailadresse angegeben werden, eine Bestätigungsmail wird anschließend versendet. Sollte diese Mail nicht innerhalb weniger Minuten eingehen, könnte sie im Spamfilter gelandet sein. Als weiterer Service ist es möglich, den ausgewählten Termin in einen Kalender (z.B. Outlook) zu übernehmen sowie sich zusätzlich eine Terminerinnerung per Mail schicken zu lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, den ausgewählten Termin nachträglich online zu ändern oder abzusagen. Bei einer Terminabsage gehen die eingegebenen Daten verloren und müssen bei einer späteren Neuanmeldung erneut eingegeben werden. 

Sofern Interessierte sich nicht online anmelden möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich telefonisch anzumelden: unter 06322/961-7105 montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr, donnerstags von 15 Uhr bis 17 Uhr. 

Eine Online-Anmeldung ist nur zu Gruppenbelehrungsterminen zu den vorgegebenen Auswahlterminen möglich. Voraussetzung für eine Gruppenbelehrung ist ein ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache. Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache ist eine Einzelbelehrung mit Hilfe eines Dolmetschers erforderlich. Diese Termine können nur telefonisch vereinbart werden. Für Einzelbelehrungen ist eine Gebühr in Höhe von 60 Euro zu entrichten.

Info:

Die Gruppenbelehrung kostet 30 Euro, die Gebühr ist vor Ort zu bezahlen. Dauer: etwa eine Stunde.
Termine: immer montags um 14.30 Uhr sowie dienstags um 9 Uhr im Gesundheitsamt, Neumayerstraße 10, Neustadt. Alle notwenigen Informationen zur Belehrung stehen auf der Startseite des Anmeldeportals (www.terminland.de/Gesundheitsamt_bad_duerkheim/).