Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2015

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2015/2016

Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2015/2016 in den Klassenstufen 5 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium), bis spätestens 16. März 2015 gestellt werden können.

Die Anträge müssen bitte fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung abgegeben werden.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.