Bis 16. März Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen

Anspruch auf gebührenfreie Schulbücher

Kreis Bad Dürkheim – Wenn das Einkommen der Eltern die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet, können Kinder kostenlos an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Dazu muss ein Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden, der nach den Weihnachtsferien in den Schulen ausgeteilt wurde. Wer keinen bekommen hat, kann in der Schule nachfragen.

Die Lernmittelfreiheit muss jedes Schuljahr neu beantragt werden und wird nach dem Einkommen des  Vorvorjahres bestimmt. Für das Schuljahr 2015/2016 ist damit das Einkommen von 2013 relevant, es werden aber auch Unterlagen von 2014 akzeptiert.

Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf Lernmittelfreiheit, wenn sie mit beiden unterhaltspflichtigen Eltern zusammenleben und das gemeinsame Jahreseinkommen des Kindes und der Eltern zusammen 26.500 Euro im Jahr nicht überschreitet. Gleiches gilt, wenn ein Elternteil in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil (ohne Partner), darf das Einkommen 22.750 Euro nicht überschreiten. Bei mehreren Kindern im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 3750 Euro. Leben Schülerinnen oder Schüler nicht bei den Eltern, sondern zum Beispiel in einem Heim oder einer betreuten Wohnform, darf das eigene Einkommen 19.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Zur Berechnung wird das maßgebliche Einkommen heran gezogen, dieses entspricht in der Regel dem Bruttoeinkommen (von 2013 für das Schuljahr 2015/16) vermindert um die Werbungskosten. Ist zu erwarten, dass das Einkommen 2015 wesentlich geringer sein wird als 2013 oder 2014, kann auf Antrag das niedrigere Einkommen berücksichtigt werden. Dies ist mit der Antragsstellung nachzuweisen. 

Alle Schulbücher und sonstige Druckschriften wie zum Beispiel Arbeitshefte werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit kostenlos zur Verfügung gestellt. Arbeitshefte, die von den Schülerinnen und Schülern ausgefüllt werden, müssen nicht zurückgegeben werden. Alle sonstigen Unterrichtsmaterialien, wie Lektüren, Taschenrechner oder Schreibmaterial, werden auf eigene Rechnung gekauft. 
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss bis 16. März beim zuständigen Schulträger gestellt werden: Für die weiterführenden Schulen ist das der Landkreis Bad Dürkheim. Der Antrag kann direkt bei der Kreisverwaltung oder in der Schule (mit der Aufschrift „An den Schulträger, Betreff: Schulbuchausleihe“) abgegeben werden. Das Schulamt bittet darauf zu achten, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und die entsprechenden Belege (Einkommenssteuerbescheid oder Arbeitgeberbescheinigung über Bruttolohn) beigelegt werden.