Fährkosten sind steuerlich absetzbar

Sperrung der Schiersteiner Brücke

Mainz – Aus Anlass der Sperrung der Schiersteiner Brücke machte das Finanzministerium darauf aufmerksam, dass die Pendler die Fährkosten steuerlich geltend machen können. Es gibt eine große Anzahl von Pendlern, die aufgrund der Sperrung auf die Fähren am Rhein ausweichen und damit auch zu einer Entlastung der Straßen rund um Mainz und Wiesbaden beitragen.

„Die Sperrung der Schiersteiner Brücke führt zu einer erheblichen Belastung von Pendlern. Sollten deswegen die Pendler auf Fähren ausweichen, so sind die dort anfallenden Kosten bei der Steuer absetzbar“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. „Die Pendler haben es ohnehin schwer genug. Wir leisten damit einen Beitrag, die belastende Situation zumindest finanziell etwas abzufedern“, so Ahnen.

Die Kosten können damit bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 bei den Finanzämtern angegeben werden.