Fußgängersteg am Hausackerweg muss abgebaut werden

Gesperrt wegen Korrosionsschäden

Heidelberg – Der Fußgängersteg über die Bahngleise am Hausackerweg ist nicht mehr sanierungsfähig. Die statische Nachberechnung vom Januar 2015 hat ergeben, dass die Stand- und Verkehrssicherheit des 80 Jahre alten Steges aufgrund der Korrosionsschäden an den tragenden Teilen nicht mehr gegeben ist. Der Fußgängersteg muss daher abgebaut werden. Der Zeitrahmen hierfür wird derzeit mit der Deutschen Bahn abgestimmt. Bis zum Abbau bleibt der Fußgängersteg weiterhin gesperrt.

Bei der letzten Hauptuntersuchung des Fußgängersteges Ende 2014 war festgestellt worden, dass sich die Korrosionsschäden an den Brückenträgern seit der letzten Sichtung deutlich vergrößert haben. Die Stadt Heidelberg musste den Steg daher im Januar bis zum Vorliegen weiterer Prüfergebnisse vorsorglich schließen; die Anwohnerinnen und Anwohner des Hausackerweges wurden mit Handzetteln über die Sperrung informiert. Im gleichen Monat haben Statiker die Schäden begutachtet und Nachberechnungen zur Tragfähigkeit durchgeführt. Diese Ergebnisse liegen nun vor. Die Stand- und Verkehrssicherheit des Fußgängersteges ist demnach nicht mehr gegeben.

Die Stadt Heidelberg musste den Fußgängersteg am Hausackerweg 1992 auf der Basis einer gesetzlichen Änderung zu Lasten der Kommunen von der Deutschen Bahn (DB) übernehmen. Er war zu diesem Zeitpunkt bereits in einem sehr schlechten Bau- und Unterhaltungszustand. Eine Investition in die vorgefundene Bausubstanz war im Falle des Hausackerstegs für die Stadt in wirtschaftlicher Hinsicht nicht mehr vertretbar.

Ingenieurbauwerke

Die Stadt Heidelberg ist als Straßenbaulastträger neben den öffentlich gewidmeten Straßen auch für Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützmauern, Tunnel und Lärmschutzwände im Zuge von öffentlich gewidmeten Straßen zuständig. Das Tiefbauamt prüft regelmäßig die Standsicherheit dieser Bauwerke. Entsprechend den Vorgaben zur Brückenprüfung nach DIN 1076 findet alle sechs Jahre eine Hauptprüfung statt. Jeweils drei Jahre nach der Hauptprüfung findet eine einfache Prüfung statt. Dazwischen finden jährlich eine Besichtigung und zwei Beobachtungen statt. Die letzte Hauptprüfung des Fußgängersteges wurde turnusgemäß Ende 2014 durchgeführt.