Jahrestagung des Instituts für angewandte Ethik am 20./21. März 2015

Bad Dürkheimer Symposium

Bad Dürkheim – Die diesjährige Jahrestagung des Bad Dürkheimer Instituts für angewandte Ethik (IAE) widmet sich dem Thema „Perfektionierungszwang? – Gesellschaftlicher Druck zu pränataler Diagnostik und Gehirndoping“.

Die Biotechnologie schafft immer mehr Möglichkeiten und erweitert unsere Handlungsoptionen. Heute schon können wir im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf schwere vererbbare Krankheiten untersuchen, ja auf alle Chromosomenabweichungen screenen und gegebenenfalls verwerfen. Heute schon verwenden wir leistungssteigernde Mittel, um uns mental – kognitiv und emotional – „besser“ zu machen. So gesehen ein Zuwachs an Autonomie. Und die Möglichkeiten nehmen wöchentlich zu.

Aber wenn Embryonenscreening und Gehirndoping verfügbar sind, wächst dann nicht auch der soziale Druck, davon Gebrauch zu machen? „So etwas muss man doch heute nicht mehr haben“ sagt man dann den Eltern eines Kindes mit Trisomie 21. „Mit etwas Doping hätte Ihr Sohn sicher das Abitur geschafft“, hält man anderen Eltern vorwurfsvoll entgegen. Wer da nicht mitmachen will, könnte schnell spüren, dass die Entwicklung auch mit Einschränkungen von Autonomie verbunden ist.
Was an der Jahrestagung besonders interessiert, ist die ethische und rechtliche Einschätzung solchen sozialen Drucks auf Konformität zugunsten neuer Möglichkeiten der Biotechnologie. Sind solche neuen Möglichkeiten schlicht zu akzeptieren oder muss man sie gar verbieten? Oder nur mit Auflagen zulassen? Wessen Freiheit wiegt in einem liberalen Rechtsstaat mehr: Die des Fortschrittsnutzers oder die des Fortschrittsskeptikers? Oder müssen beide zu einem Kompromiss gelangen und wie sähe der dann aus? 

Theoretisch steht hinter diesem praktischen Dilemma die Frage, worin genau sich ein solcher sozialer Druck auf Nutzung biotechnologischer Möglichkeiten von einem rechtlich relevanten Zwang unterscheidet, der selbstverständlich verboten und als Nötigung sogar strafbar ist. Die einen nehmen sozialen Druck wie einen Zwang wahr und möchten ihn auch in gleicher Weise ächten, die anderen insistieren darauf, dass auch der Verweigerer seine Freiheit zum Verweigern behalte – ja mit der Möglichkeit, mitzumachen, sich sogar einer Option mehr erfreue und damit eines Mehr an Freiheit.

Wie immer ist die Öffentlichkeit zu diesem Bad Dürkheimer Symposium am 20. und 21. März im Dürkheimer Haus in der Kaiserslauterer Straße 1 in Bad Dürkheim eingeladen.

Zu den Referenten:

Prof. Dr. iur. Thomas Gutmann, Münster wird als Rechtsphilosoph einen grundsätzlichen Überblick über „Autonomie und Freiwilligkeit“ in ihrer ethischen und rechtlichen Bedeutung geben. Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Wolfgang Holgreve, MBA, Bonn wird als langjähriger Chefarzt Gynäkologie und Klinikleiter, der sich auch seit Jahren mit ethischen Fragen befasst, verschiedene Seiten der pränatalen Diagnostik präsentieren. Prof. Dr. phil. Dr. med. h.c. Jan C. Beckmann, Hagen, wird als Philosoph die Verweigerungsproblematik in den Kontext der anderen ethischen Probleme bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) stellen. Prof. Dr. iur. Benno Zabel, Leipzig, wird als Rechtsphilosoph den Subjekt-philosophischen Fragen der Selbstoptimierung nachgehen. Prof. Dr. med. Ernst-Wilhelm Radü, Basel, wird als Neuroradiologe über Möglichkeit und Grenzen des Gehirndopings sprechen. Prof. Dr. iur. Martino Mona, LL.M., Bern wird schließlich als Rechtsphilosoph zum Abschluss noch einmal die Grundsatzdebatte über die schwierige Frage eines möglichen Zwangscharakters der Eröffnung zusätzlicher Optionen aufgreifen. Die Tagung steht unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller, Bad Dürkheim. 

Das Institut für angewandte Ethik wurde 1994 gegründet. Mitglieder sind insbesondere Philosophen, Juristen, Mediziner, Theologen, Soziologen und Psychologen, die in der Wissenschaft, aber auch in der Praxis arbeiten. 
Viele Probleme der modernen, hochkomplexen Welt stellen den Menschen vor Herausforderungen, zu deren Lösung mehr als nur eine Disziplin aufgerufen ist.
Als gemeinnütziger Verein verfolgt das Institut für angewandte Ethik e.V. den Zweck, Fragen der Ethik in ihren vielfältigen Anwendungsbereichen zu erforschen und der interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln. 
Mit seinen Jahrestagungen versteht sich der Verein vor allem als ein Forum, auf dem in möglichst allgemein verständlicher Weise relevante Probleme der Gesellschaft unter moral- und rechtsphilosophischer Perspektive diskutiert werden können. 
Mit seinen regelmäßig erscheinenden interdisziplinär ausgerichteten Jahresbänden, in denen die Tagungsvorträge um zusätzlich Beiträge ergänzt werden, wendet sich der Verein zudem an die wissenschaftliche Fachgemeinschaft.

Nähere Informationen gibt es im Internet unter: www.ethik-institut.de.