Karlsruhe: Landesbergdirektion genehmigt Geothermie-Bohrungen in Dettenheim (Kreis Karlsruhe)

Geothermiebohrung (Foto: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis)
Geothermiebohrung (Foto: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis)

Karlsruhe.

Die Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Deutschen Erdwärme GmbH (DEW) das Bohrvorhaben zur Gewinnung von tiefer Geothermie in Dettenheim (Kreis Karlsruhe) genehmigt. Nach einem umfassenden Prüfverfahren wurde der von der DEW vorgelegte Hauptbetriebsplan zugelassen. Wie das RP mitteilt, darf jetzt der Bohrplatz zwischen Russheim und Huttenheim gebaut und die Bohranlage errichtet werden. Das Unternehmen will Anfang 2025 mit den Bohrarbeiten beginnen. Das Vorhaben soll in einer Entfernung von sechs Kilometern zu dem sich bereits in der Umsetzung befindlichen Projekt der DEW in Graben-Neudorf entstehen.

Die DEW plant in Dettenheim zwei Tiefbohrungen, um Erdwärme aus bis zu 3750 Metern Tiefe zu fördern. Die Erdwärme soll zur Stromerzeugung sowie zur Nahwärmeversorgung genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bei den Bohrungen Erdwärme in ausreichender Menge gefunden wird, heißt es aus dem RP.

In dem nun abgeschlossenen bergrechtlichen Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplans wurden die Gemeinde, Fachbehörden und Naturschutzverbände beteiligt. Das RP hatte bereits im Mai 2022 in einer Bürgerinformation der Gemeinde das laufende Verfahren und die anstehenden fachbehördlichen Prüfungen erläutert. Besonders im Fokus der Behörden stand bei der Prüfung des Vorhabens die Vermeidung von Schäden durch ausgelöste Erdbeben. Erdbebenschäden sind aufgrund der vorliegenden Planungsunterlagen und der in der Zulassung festgeschriebenen Auflagen nicht zu erwarten, teilt das RP mit. Bei dieser Bewertung wurde das RP durch das Landesforschungszentrum Geothermie beraten.

Die jetzt zugelassenen Arbeiten erlauben den Bau des Bohrplatzes, die Durchführung der Bohrungen und Testarbeiten zum Nachweis des vorhandenen Vorkommens. Dabei hat das RP für bestimmte Arbeitsschritte Freigabevorbehalte festgeschrieben. Für weitergehende Vorhabenschritte wie zum Beispiel zusätzliche Testarbeiten oder den Übergang in die Betriebsphase sind weitere Genehmigungen erforderlich.

(Quelle: Regierungspräsidium Freiburg)