Rhein-Pfalz-Kreis (ots) – In einer Wohnung in Böhl-Iggelheim wurde am Dienstag 02.04.2024 ein toter Mann aufgefunden. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um den 68-jährigen Bewohner der Wohnung. Die festgestellten Verletzungen und die Spurenlage lassen auf ein Tötungsdelikt schließen.

Polizeikräfte nahmen in der Nähe des Tatortes den 31-jährigen Sohn des 68-Jährigen vorläufig fest. Der 31-Jährige wurde am Mittwoch 03.04.2024 dem Haftrichter vorgeführt.
Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags an. Der Mann wurde anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Er schweigt zu den Tatvorwürfen.

Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.

Update: 04.04.2024:  Vorläufiges Obduktionsergebnis

Böhl-Iggelheim (ots) Nachdem am Dienstag 02.04.2024 ein 68-Jähriger in Böhl-Iggelheim getötet wurde, ist dessen Leichnam am 03.04.2024 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert worden.
Das vorläufige Ergebnis der Obduktion ergab, dass ein zentrales Regulationsversagen durch Gewalt gegen den Hals in Kombination mit einem Blutverlust als Todesursache angenommen werden kann.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Frankenthal und Kriminalpolizei Ludwigshafen insbesondere zu den Hintergründen und dem Motiv der Tat dauern weiter an.