Ludwigshafen: Die Polizei-News

Symbolbild Funkstreifenwagen der Polizei RLP bei einer Streifenfahrt (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Polizei, Streifenwagen (Foto: Holger Knecht)

Schwer verletzte Frau im Gleisbett aufgefunden

Ludwigshafen (ots) – Am Donnerstag 28.03.2024 gegen 06:40 Uhr, wurde der Polizei eine leblose Person im Gleisbett liegend nahe des Hauptbahnhofs in Ludwigshafen gemeldet. Die 64-jährige schwer Verletzte befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, wo sie schließlich verstarb.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei Ludwigshafen haben die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts aufgenommen und bitten um Hinweise aus der Bevölkerung.

  • Wer hat in der Nacht zum 28.03.2024 oder in den frühen Morgenstunden des 28.03.2024 etwas in der Nähe der Gleise im Bereich der B 44 gesehen?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621 963-2773 oder per
E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

Streit unter mehreren Personen eskaliert – Drei Polizeibeamte verletzt

Ludwigshafen (ots) – Aus bislang unbekanntem Grund eskalierte am Mittwochnachmittag (27.03.2024, 13.52 Uhr) ein Streit zwischen 10 bis 15 Personen im Bereich Kleine Almengasse. Da sich die Personen anschrien und den angeordneten Platzverweisen nicht nachkamen, mussten zwei Männer im Alter von 24 und 25 Jahren in Gewahrsam genommen werden. Gegen die Fesselung wehrten sich beide und verhielten sich aggressiv.

Durch die Widerstandshandlungen wurden drei Polizeibeamte leicht verletzt. Der 24-jährige Beschuldigte wurde ebenfalls leicht verletzt. Beide Männer mussten die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen. Die Polizei ermittelt nun wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Bedrohung – Nachtragsmeldung: Tatverdächtiger ermittelt

Ludwigshafen-Ruchheim (ots) – Nach einer Bedrohung zum Nachteil von zwei Jugendlichen im Stadtteil Ruchheim am Dienstag (26.03.2024), konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Es handelt sich um einen 57-Jährigen aus Ludwigshafen.
Dieser erstattete ebenfalls Strafanzeige wegen Bedrohung und Beleidigung gegen die beiden 15- und 17-Jährigen.

Mit Straßenbahn kollidiert

Ludwigshafen (ots) – Ein 20-jähriger Autofahrer wollte am Mittwochnachmittag (27.03.2024, 14.41 Uhr) von einer Grundstücksausfahrt in der Schützenstraße auf die Fahrbahn fahren, übersah hierbei eine fahrende Straßenbahn und kollidierte mit dieser.

Durch den Unfall wurde niemand verletzt. Es entstand ein Gesamtschaden von circa 2.000 Euro. Die Straßenbahn und das Auto konnten im Anschluss weiterfahren.

Einbruch in der Lagerhalle

Ludwigshafen (ots) – Unbekannte brachen in der Nacht von Dienstag (26.03.2024) auf Mittwoch (27.03.2024) in eine Lagerhalle in der Achtmorgenstraße ein und entwendeten Kupferprofile und Gegenstände aus Aluminium im Gesamtwert von 2.200 Euro.

Zeugen fielen zwei dunkel gekleidete Männer in der Nähe der Lagerhalle auf, die beim Erblicken der Zeugen flüchteten. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Tel: 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .

Einbruch in Kleingartenanlage

Ludwigshafen (ots) – Unbekannte gelangten in dem Zeitraum vom 19.03.2024 bis 27.03.2024 in eine Kleingartenanlage in Bereich der Horst-Schork-Straße und brachen dort in vier Gartenparzellen ein. Nach derzeitigem Stand wurde nichts entwendet. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 1.500€.
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2, Telefonnummer 0621 963-2222 oder per
E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de .

Küchenbrand in Ludwigshafen im Stadtteil Süd

Feuerwehr-Ludwigshafen (ots)-(MM) – Am 27.03.2024 um 20:14 Uhr wurde die Feuerwehr Ludwigshafen zu einem Küchenbrand in die Halbergstraße in den Stadtteil Süd alarmiert. Beim Eintreffen fand die Feuerwehr einen Küchenbrand im vierten Obergeschoß eines Mehrfamilienhauses vor. Die Bewohner der Brandwohnung hatten diese bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr unverletzt verlassen.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr löschten den Brand in der Küche der betroffenen Wohnung mit einem Trupp unter Atemschutz und einem C-Rohr, zeitgleich wurden Lüftungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Im Einsatz waren die Feuerwehr Ludwigshafen mit 17 Einsatzkräften und 4 Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr, der Rettungsdienst sowie die Polizei.

Rucksack aus Auto gestohlen

Ludwigshafen (ots) – Unbekannte entwendeten am Mittwoch (27.03.2024) zwischen 10 und 10.15 Uhr einen Rucksack aus einem Pkw in der Saarlandstraße. Das Fahrzeug war unverschlossen. Im Rucksack, der auf dem Beifahrersitz lag, befanden sich Unterlagen und 40 Euro Bargeld.

Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per
E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .

Autodiebe haben es meist auf im Auto befindliche Wertsachen z.B.Navigationsgeräte, Autoradios, Mobiltelefone bzw. Bargeld oder Zahlungskarten) oder aber auf das Auto selbst abgesehen. Auch ältere Autos werden gestohlen, z.B. für eine Spritztour oder zum Begehen weiterer Straftaten.

  • Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab – auch bei kurzer
    Abwesenheit (z.B. beim Tanken, Zeitungskauf). Nur so ist im
    Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert.
  • Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten
  • Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet,
    nehmen Sie diese auch in Betrieb.
  • Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach,
    Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug
    entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert einem Dieb
    das Tanken zum „Nulltarif“. Denken Sie auch daran, das Dach
    Ihres Cabrios zu verschließen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen
    mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert.
    Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so
    dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist.
  • Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug – auch
    diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach
    der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im
    Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle
    des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit.
  • Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw.
    Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der
    Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen.
  • Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn
    verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt. Dort
    gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort zu sperren.

Betrug mittels Guthabenkarten

Ludwigshafen (ots) – Ein bislang Unbekannter kontaktierte am Mittwoch 27.03.2024 einen 25-Jährigen über WhatsApp und gab sich als dessen Vorgesetzten aus. Der Unbekannte forderte den jungen Mann auf, Guthabenkarten im Gesamtwert von 1.700 Euro in einem Supermarkt zu kaufen. Da der 25-Jährige seinen Vorgesetzten nur flüchtig kannte, ging er auf die Aufforderung ein und erwarb die Karten. Anschließend übermittelt er die Codes an den Betrüger.

Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei:

  • Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten
    Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
  • Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach.
  • Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messenger sollten
    immer misstrauisch machen und überprüft werden.
  • Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes.

Sollten Sie eine solche Nachricht erhalten, informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den Sachverhalt über unserer Online-Wache:
www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/.

Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel: 0621/963-1515, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann. Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)- die Polizei informiert

Polizeipräsidium Rheinpfalz (ots) – Die Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und die damit einhergehende faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis wurde durch die Bundesregierung im Februar 2024 beschlossen. Nach der Billigung durch den Bundesrat am 22.März 2024 tritt das Gesetz nach seiner Ausfertigung am 27. März 2024 am 01.04.2024 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis ebenso wie der private Eigenanbau unter festgelegten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei sein. Der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen soll nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung zum 1. Juli 2024 starten.

Das Innenministerium hat am 26.März den Polizistinnen und Polizisten im Land einen Orientierungsrahmen für die spartenübergreifende polizeiliche Praxis an die Hand gegeben. Darin wird die Beschreibung möglicher Situationen im Umgang mit einer grundlegend veränderten Rechtlage mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Damit sollen die Polizisten im Land ab dem ersten Tag bestmöglich auf den Vollzug des KCanG vorbereitet werden.

Während das Cannabisgesetz u.a. den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln nach wie vor verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention einen besonderen Stellenwert bei, denn die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zählt zu ihren Kernaufgaben. Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln – also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle – wird auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie etwa Cannabis ein Fahrzeug führt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Verkehrsunfall verursacht, muss unter Umständen mit einer Bestrafung nach § 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land weiterhin zu erhalten und zu stärken. Entscheidend hierfür ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dahingehend zu schärfen, dass, genau wie im Zusammenhang mit Alkohol auch, eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind.