Gießen: Die Polizei-News

Symbolbild, Handschellen © Dennis Weiland on Pixabay

Festnahme nach Öffentlichkeitsfahndung mit Phantombild

Gießen (ots)

Gießen: Nach Anzeige einer Vergewaltigung im Bereich des Philosophenwaldes und daraufhin veranlasster Veröffentlichung eines Phantombildes (siehe Pressemeldung vom 19.03.2024) konnte gestern ein aus Syrien stammender Tatverdächtiger im Innenstadtbereich von Gießen durch die Kriminalpolizei festgenommen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das zuständige Amtsgericht am heutigen Tage Untersuchungshaftbefehl gegen den 47-Jährigen, der sich nunmehr in einer hessischen Justizvollzugsanstalt befindet.

Der dringende Tatverdacht stützt sich neben den Angaben der Geschädigten insbesondere auf mehrere Hinweise von Zeugen, die den Beschuldigten aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung wiedererkannten.

Der Beschuldigte bestreitet die Tat.

Die umfangreichen Ermittlungen in Gestalt von Spurenuntersuchungen und Zeugenbefragungen dauern weiter an.

Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Gießen, Oberstaatsanwalt Hauburger, vor.

Äste und Steine auf Gleise gelegt – Zeugen gesucht!

Pohlheim (Kreis Gießen) (ots) – Bislang Unbekannte haben auf der Bahnstrecke
zwischen den Haltepunkten Gießen – Erdkauter Weg und Watzenborn-Steinberg am
Bahnübergang mehrere Steine und Äste auf die Gleise gelegt. Festgestellt wurde
der Vorfall gestern Vormittag (27.3. / 9:45 Uhr) durch einen Passanten.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein
Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr
eingeleitet.

Hinweise erbeten:

Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr.
0561/81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Sicherheitshinweise der Bundespolizei:

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem
lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und
können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine
Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen
Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind
lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit
Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden.
Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt
nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge
Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich
durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von
Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge können durch das Überfahren von
Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu
Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit
hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei
Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch
zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die
Verursacher zukommen.