Aggressives Fahrverhalten eines Verkehrsteilnehmers auf der BAB63 in Fahrtrichtung Mainz
PASt Heidesheim (ots) – Am Montag, den 11.03.2024, fiel auf der BAB63 im
Zeitraum von 13.30 bis 13.45 Uhr ein grauer Porsche Cayenne (SUV) auf, dessen
Fahrer ein aggressives Fahrverhalten an den Tag legte und mehreren
Verkehrsteilnehmern teils sehr dicht auffuhr oder sie verbotswidrig rechts
überholte. Das Ganze soll unter anderem im Bereich zwischen der Anschlussstelle
Wörrstadt und dem Autobahnkreuz Mainz-Süd geschehen sein.
Zeugen, welche Hinweise zu dem Fahrverhalten und Fahrzeugführer geben können,
werden gebeten, sich mit der Polizeiautobahnstation Heidesheim unter der
Telefonnummer 06132 9500 in Verbindung zu setzen.
Mainz – Oberstadt; Ladendieb mit Haftbefehl
Mainz – Oberstadt (ots) – Am Montag gegen 16:00 Uhr meldete ein Mitarbeiter
eines Supermarktes in der Straße „Am Stiftswingert“, dass ein männlicher
Ladendieb dort seinen Rucksack voller Lebensmittel gepackt habe und aus dem
Markt geflüchtet sei.
Während eine Streifenwagenbesatzung zum Anrufer fuhr, um weitere Informationen
einzuholen, begab sich eine weitere Streife in die Fahndung nach dem Täter. Dank
der Personenbeschreibung des Mitteilers, konnte der Gesuchte in der Nähe
angetroffen und kontrolliert werden. Hierbei stellte sich nicht nur heraus, dass
er das Diebesgut noch bei sich hatte, sondern auch, dass er über 1,4 Promille
Atemalkohol und einen offenen Haftbefehl hatte.
Der 20-jährige Täter wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss
Am 12.03.24 gegen 17:00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Bingen in der Straße Fruchtmarkt einen 21-jährigen Fahrer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis. Bei dem der Polizei bereits bekannten Fahrer konnten eindeutige Anzeichen für einen zeitnahen Drogenkonsum gewonnen werden. Auch wenn der Fahrer dies zunächst abstritt, so konnte ein Drogenschnelltest das Gegenteil beweisen und reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC (Cannabis/Marihuana). Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrers konnte darüber hinaus eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Auch beim 19-jährigen Beifahrer wurde die Streife fündig und konnte eine Marihuanablüte sicherstellen. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Fahrer wird sich zudem bei positiver Untersuchung der Blutprobe durch die Rechtsmedizin wegen der Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten müssen. Dies zieht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500EUR sowie ein Fahrverbot von einem Monat nach sich.
Autofahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 12.03.2024 gegen 14:45h kann im Bereich der Mainzer Straße, nahe der Polizeidienststelle, ein PKW einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Verlauf der Maßnahme können durch die eingesetzten Beamten beim 18-jährigen Fahrzeugführer Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Der darauf folgende freiwillig durchgeführte Drogenschnelltest reagiert positiv auf die Stoffgruppe THC, weshalb dem Fahrzeugführer im Anschluss eine Blutprobe entnommen wird. Die Autofahrt dürfte ein erhebliches Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben.
E-Scooter-Fahrer außer Rand und Band
Am Morgen des 12.03.24 konnten Beamte der Polizei Bingen insgesamt drei E-Scooter-Fahrer in unterschiedlichen Fallkonstellationen aus dem Verkehr ziehen.
Den Auftakt machte am 12.03.2024 gegen 09:25 Uhr ein 33-jähriger Fahrer in der Mainzer Straße. Die kontrollierende Streife wurde auf den E-Scooter aufmerksam, da auf diesem noch ein Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2023 angebracht war. Im Rahmen der nachfolgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass für 2024 noch keine neue Versicherung abgeschlossen war. Daneben ergaben sich bei dem Fahrer eindeutige Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum, welchen der Fahrer schließlich auch einräumte. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, die genaue Stoffgruppenbestimmung steht noch aus.
Gegen 10:30 Uhr wurde in der Saarlandstraße ein 44-jähirger Fahrer eines E-Scooters kontrolliert, da auf diesem Gefährt erst gar kein Versicherungskennzeichen angebracht war. In der nachfolgenden Kontrolle bestätigte sich, dass durch den Fahrer erst gar keine Versicherung abgeschlossen wurde. Der Fahrer berief sich auf Unwissenheit bezüglich einer Pflichtversicherung für E-Scooter. Er wird sich nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
Zu guter Letzt um 13:00 Uhr kam es zu einer weiteren Kontrolle eines 42-jährigen Fahrers eines E-Scooters in der Vorstadt. Grund für die Kontrolle war wiederum ein am E-Scooter angebrachtes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023. Nach kurzem Fluchtversuch konnte der Fahrer schließlich gestoppt werden. Bei der Kontrolle stellte sich schließlich heraus, dass nicht nur keine aktuelle Versicherung bestand, sondern sowohl Kennzeichen, als auch E-Scooter aus zwei unabhängigen Diebstahlstaten stammen. Nicht genug der bis hierhin gesammelten Delikte konnte dem Fahrer auch der Konsum von Amfetamin und THC(Cannabis) nachgewiesen werden. Der E-Scooter mitsamt Kennzeichen wurde zwecks Rückführung an die Eigentümer sichergestellt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Insgesamt wird sich der Fahrer nun wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz, Urkundenfälschung, zweifachem Diebstahls, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und auch Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten müssen.