Mainz: Die Polizei-News

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Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 des Dienstgebietes Mainz

Mainz (ots) – Im Jahr 2023 erfasste das Polizeipräsidium (PP) Mainz 47.467 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), dies sind 6,4 % mehr als im Vorjahr (+ 2.874 Fälle). Die Häufigkeitszahl (Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner) erhöhte sich um 5,2 % auf 5.563. Die Aufklärungsquote (AQ) sank um 0,9 % auf 61,3 %.

Im Zuständigkeitsgebiet des PP Mainz leben über 850.000 Einwohner, es umfasst die Landeshauptstadt Mainz, die Stadt Worms, die Landkreise Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach, Teile des Donnersbergkreises und des Landkreises Birkenfeld.

Angesichts der Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Langzeitvergleich der Statistik nur bedingt möglich.

Im Berichtszeitraum 2023 liegen im PP Mainz in allen einzelnen Straftatenobergruppen, außer den Tötungsdelikten, Anstiege vor. Die Gesamtzahl der Straftaten gegen das Leben ist im Präsidialbereich um 7 Fälle auf 14 (davon 10 Versuche) gesunken. Die AQ stieg auf 100%. Die Fallanzahl setzt sich aus 8 Fällen des Totschlags, 3 Morddelikten, 2 Fällen der fahrlässigen Tötung sowie 1 Schwangerschaftsabbruch zusammen.

  • Sexualdelikte, Kinderpornographie

Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lagen mit 1.210 Fällen (9,3 %) über dem Vorjahreswert. Die AQ sank auf 86 %. Die im Langzeitvergleich immer noch sehr hohe Fallzahl der Verbreitung, Erwerb, Besitz oder Herstellung von Kinderpornographie ist mehrheitlich -wie im Vorjahr- auf den signifikanten Anstieg der sogenannten NCMEC-Verfahren zurückzuführen (National Center for Missing & Exploited Children). Der Deliktsbereich der Vergewaltigungen blieb mit 138 Fällen beinahe identisch. Das PP Mainz konnte insgesamt 87,7 % der Taten aufklären.

Nach einem Rückgang der Fallzahlen der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit im Zeitraum 2018-2021, stieg diese in den vergangenen zwei Jahren, im Jahr 2023 um 410 Fälle bzw. 5,4 % auf 8.068 Fälle.

  • Diebstahlsdelikte, Wohnungseinbruchsdiebstahl

Diebstahlsdelikte ohne erschwerende Umstände verzeichnen einen Anstieg um 8,1 % auf 9.206 Fälle. Die aktuellen Fallzahlen entsprechen annährend den Werten vor der Corona-Pandemie. Der Anstieg ist größtenteils auf eine Steigerung im Bereich des Ladendiebstahls um 24,7 % bzw. um 608 Fälle zurückzuführen. Diebstahlsdelikte unter erschwerenden Umständen stiegen präsidialweit um 10,1 % auf 4.432 Fälle. Die Fallzahlen befinden sich in der Langzeitbetrachtung auf einem niedrigen Stand. Im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls (WED) erfolgte, nach dem Langzeitminimum aus dem Jahr 2021, in den letzten beiden Jahren ein leichter Anstieg auf nun insgesamt 442 Fälle im Jahr 2023.

  • Betrug, Vermögens- und Fälschungsdelikte

Die Fallzahlen der Vermögens- und Fälschungsdelikte im PP Mainz stiegen nach einem Abwärtstrend der letzten Jahre um 9,3 % auf 9.395 Fälle an. Die AQ sank auf 65,5 %. Ursächlich für den Anstieg waren vordergründig gestiegene Fallzahlen der Beförderungserschleichung um 36,9 % bzw. 583 Fälle. Im Bereich des sonstigen Betruges, unter den der Call-Center-Betrug zu subsumieren ist, verzeichnete sich ein geringer Anstieg um 4,6 % auf 2.078 Fälle.

Die Fallzahlen der sonstigen Straftatbestände stiegen nach einem Langzeitminimum im Vorjahr leicht um 3,3 % auf 10.348 Fälle an. Hierunter sind beispielsweise Sachbeschädigungen oder Beleidigungen zu subsumieren.

Der ausführliche Bericht zur PKS 2023 des PP Mainz sowie der Vorjahre finden Sie als Download auf der Webseite der Polizei Rheinland-Pfalz unter dem Link:

https://www.polizei.rlp.de/service/statistiken/kriminalstatistik

Kreis Mainz-Bingen

Stunde der Verkehrssünder

Bingen (ots) – In der Nacht vom 08.03.24 auf den 09.03.24 konnten Beamte der Polizei Bingen innerhalb kürzester Zeit gleich mehrere Verkehrssünder aus dem Verkehr ziehen.

Den Auftakt machte am 08.03.24 gegen 23:40 Uhr ein am Speisemarkt kontrollierter E-Scooter. Hierbei ergab sich, dass der 51-jährige Fahrer den E-Scooter bislang nicht für das Versicherungsjahr 2024 versicherte. Am E-Scooter befand sich noch ein Kennzeichen aus 2023, seit dem 01.03.24 hätte der Nutzer allerdings ein neues Versicherungskennzeichen und damit auch eine neue Versicherung erwerben müssen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Der bereits polizeibekannte Nutzer des E-Scooters wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz verantworten müssen.

Kurz darauf, um 23:54 Uhr, führten die Beamten im Bereich des Kreisverkehrs Hitchinstraße/Schultheiß-Kollei-Straße eine Verkehrskontrolle mit einem Fahrzeug durch, welches erst am Montag der gleichen Woche kontrolliert wurde und in diesem Zuge beim Fahrer eine Drogenbeeinflussung festgestellt werden konnte. Auch diesmal handelte es sich bei dem 30-jährigen Fahrer um die gleiche Person. Ein durch ihn durchgeführter Drogenschnelltest reagierte abermals positiv auf Marihuana/Cannabis. Dem Wiederholungstäter wurde eine Blutprobe entnommen. Im Falle einer Bestätigung einer erneuten Beeinflussung durch die Rechtsmedizin droht ihm nun die Verdopplung des Bußgelds auf einen Betrag von mindestens 1.000 EUR sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot mit möglicher Anordnung einer „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung“.

Nur wenige Minuten später, gegen Mitternacht, kam es „Am Rupertsberg“ zur Kontrolle eines 25-jährigen Fahrers einer Mittelklasselimousine. Die kontrollierenden Beamten konnten hierbei deutlichen, vom Fahrer ausgehenden, Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,24 Promille. Die Weiterfahrt wurde beendet und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und wird nun der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Der Fahrer muss mit einer mehrmonatigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.