Mainz (ots) – Aktuell sorgen Glatteis, Schneematsch und Nebel für schlechte Verhältnisse auf rheinland-pfälzischen Straßen – eine Herausforderung für alle Autofahrer. Wer jetzt kein wintertaugliches Fahrzeug führt, gefährdet sich und andere. Die Polizei Rheinland-Pfalz gibt daher Tipps, worauf es in den Wintermonaten ankommt.

Gerade bei überraschenden Wetterumschwüngen und winterlichen Straßenverhältnissen kommt es zu vermeidbaren Unfällen und Verkehrsbeeinträchtigungen durch nicht wintertaugliche Fahrzeuge.

Es gibt weder eine generelle Winterreifenpflicht noch hat die Faustformel von Oktober bis Ostern (von O bis O) eine rechtliche Relevanz. Sie dient nur als Orientierung und Empfehlung. Schließlich sind vor allem in diesem Zeitraum winterliche Straßenverhältnisse jederzeit möglich.

Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Man spricht hier von einer situativen (§ 2 (3a) StVO) Winterreifenpflicht auf allen 4 Rädern.
Die auf niedrige Temperaturen abgestimmte Gummimischung und das spezielle Reifenprofil haben in der kalten Jahreszeit gegenüber Sommerreifen klare Vorteile. Der Bremsweg verringert sich deutlich und die Fahrstabilität ist wesentlich höher. Allein diese Merkmale sind für die Verkehrssicherheit von absoluter Wichtigkeit. In Gefahrensituationen sind sie entscheidend für Ihre Sicherheit, die Ihrer Mitfahrer und auch aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Verkehrspräventionsexperte Volker Weicherding empfiehlt allerdings schon früher, die Winterreifen auszutauschen, um möglichst sicher unterwegs zu sein. „4 Millimeter sind erforderlich, da sonst die Wintereigenschaften der Bereifung stark nachlassen“, sagt Weicherding.

Seit Januar 2018 müssen neue Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Schneeflocke) ausgestattet sein. Dieses Symbol wird nur nach einem strengen Prüfverfahren vergeben. Falls Sie noch im Besitz der „alten“ M&S Reifen sind, ist es möglich, diese bis Ende September 2024 zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass Winterreifen maximal 6 Jahre alt sein sollten!

Selbstverständlich ist es auch erlaubt, mit Ganzjahresreifen unterwegs zu sein – sofern sie mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, denn erst dann sind diese im rechtlichen Sinne Winterreifen. Verkehrsexperte Volker Weicherding betont aber, dass diese bei erheblichen winterlichen Straßenverhältnisse definitiv nicht die gleiche Sicherheit wie Winterreifen bieten.
Wer im Winter also auch bei Eis und Schnee nicht auf das Auto verzichten kann oder gar vor hat, in den Skiurlaub in die Berge zu fahren, der sollte unbedingt auf Winterreifen zurückgreifen.

Wer sich den Witterungsverhältnissen nicht anpasst, also mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 120 Euro bei einem Verkehrsunfall. Hinzu kommt noch 1 Punkt in Flensburg. Auch dem Halter des Fahrzeugs, er ist schließlich für die Bereifung verantwortlich, droht ein Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg.

Weitere Tipps für ein wintertaugliches Fahrzeug:

– Führen Sie einen Wintercheck durch oder lassen Sie bei der nächstgelegenen Werkstatt Ihr Fahrzeug auf Wintertauglichkeit prüfen. Neben Winterreifen und einer intakten Lichtanlage sollten weitere Fahrzeugteile und -zubehör auf den Winter vorbereitet werden.
– Achten Sie immer auf eine klare Sicht beim fahren! Tauschen Sie rechtzeitig schlierende Scheibenwischblätter aus. Achten Sie auf ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
– Besorgen Sie sich folgende Winterausrüstung für Ihr Fahrzeug: Antibeschlagtuch, Handschuhe, Eiskratzer, Handfeger, Schaufel, Scheibenfrostschutz, Türschlossenteiser und Wolldecke.

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier:
https://www.dvr.de/aktuelle-infos/so-machen-sie-ihr-auto-fit-fuer-den-winter https://www.runtervomgas.de/ratgeber-und-service/artikeluebersicht/was-winterreifen-so-besonders-macht/