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Die wirtschaftliche Lage ist aktuell angespannt: Viele Unternehmen und Privatpersonen suchen händeringend nach einer Kreditfinanzierung.

Kommen dafür nur Banken als Ansprechpartner infrage? Gibt es Alternativen? Wie regelt der deutsche Gesetzgeber die Kreditvergabe? Diesen komplexen Fragen widmen wir uns im folgenden Artikel.

Die meisten kennen den Begriff Banklizenz: Kreditinstitute benötigen eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, um in Deutschland ihre Dienste anzubieten.
Ein Markteintritt setzt einen erfolgreichen Erlaubnisantrag voraus. Diese Tatsache darf aber nicht zum Fehlschluss verleiten, dass ausschließlich lizenzierte Banken Darlehen vergeben dürfen. Grundsätzlich darf jede juristische oder natürliche Person als Kreditgeber agieren. Es kommt dabei auf die Art und den Umfang der Kreditverträge an.

Mit Kreditvermittlern gibt es zusätzliche Akteure, für die eigenständige Regeln gelten. Ihr Geschäftsmodell lautet: Kreditgeber und Kreditnehmer zusammenbringen und bei der Kreditvermittlung die Provision einstreichen. Bei dieser vermittelnden Tätigkeit sind die Dienstleister keine unmittelbar Beteiligten am Kreditgeschäft, deswegen finden andere Gesetze Anwendung.

Mögliche Kreditgeber im Überblick

Es existieren zahlreiche Arten an Kreditgebern und vielfältige Formen an Darlehen. Dadurch ergibt sich bei der Kreditvergabe ein komplexes Bild. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Händler bieten ihren Kunden einen Ratenkauf an.
In diesem Fall handelt es sich um eine Händlerfinanzierung als Sonderform des Kredits. Wenn der Händler diese Ratenfinanzierung eigenständig organisiert, ist keine klassische Bank beteiligt. Der Händler tritt selbst als Kreditgeber auf. Viele Firmen arbeiten aber mit Banken zusammen, diese wickeln die Finanzierung im Auftrag des Verkäufers ab.
Dann handelt es sich wiederum um einen Ratenkredit von einer Bank.

Ein Blick auf die zahlreichen Varianten an Kreditverträgen zeigt, dass die Lage unübersichtlich ist. Es lohnt sich deshalb, diese Thematik systematisch anzugehen. Ein Ansatz ist, die Kreditgeber in unterschiedliche Kategorien einzustufen:

Banken / Kreditinstitute: Diese Dienstleister betreiben das Kreditgeschäft professionell. Es ist integraler Bestandteil ihres Geschäftsmodells.
Weitere Unternehmen: Diese Firmen vergeben ebenfalls Darlehen, zum Beispiel an Kunden und Geschäftspartner. Die Kreditvergabe gehört aber nicht zu ihrem Kerngeschäft, sie dient anderen Zwecken wie der Absatzförderung.
Privatpersonen: Auch diese dürfen Kredite vergeben. Häufig erfolgt dies im Verwandten- oder Freundeskreis. Zudem haben sich Plattformen für die Vermittlung von Privatkrediten etabliert.
Kreditvermittler: Sie vermitteln Kredite aller Art. Dabei kann es sich unter anderem um Bankkredite oder Privatkredite handeln.

Die Unterscheidung nach Kreditgebern ist rechtlich relevant. Für die einzelnen Akteure existieren teilweise unterschiedliche Regeln, das gilt insbesondere für die Bereiche Erlaubnispflicht und Transparenz.
Zugleich finden sich gemeinsame rechtliche Rahmenbedingungen für Kreditverträge. Das betrifft die Formalien und die Inhalte. So verbietet § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) allen Kreditgebern sittenwidrige Geschäfte, was in diesem Zusammenhang das Verbot von Wucherzinsen bedeutet.

Klassische Kreditgeber: Banken

Die meisten verbinden mit Krediten die Kreditvergabe durch Banken. Ob Filialbank oder Onlinebank: Für Verbraucher, Solo-Selbstständige und Firmen sind Banken die ersten Ansprechpartner. Das liegt daran, dass Kreditinstitute in großem Umfang Darlehen vergeben und eine Vielzahl an Kreditarten anbieten.

Die Bandbreite reicht von Dispokrediten über Ratenkredite bis zu Baudarlehen und Investitionskrediten. Für jeden Zweck präsentieren Banken die maßgeschneiderte Finanzierung. Dazu zählen auch diverse Sonderkredite – Beispiele sind:

• Gründungskredit
• Studierendenkredit
• Autokredit
• Renovierungskredit

Im Vergleich zu anderen Kreditgebern gelten für Banken strenge Auflagen. Sie benötigen die explizite Erlaubnis durch die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde und müssen sich einer strengen Regulierung unterwerfen. Sie sind zum Beispiel verpflichtet, die BaFin regelmäßig über ihre Kreditgeschäfte zu informieren.

Das lässt sich leicht erklären: Banken sind die dominierenden Akteure im Kreditwesen, zugleich wirken sich Kreditgeschäfte erheblich auf die gesamte Volkswirtschaft und sogar Weltwirtschaft aus. Die Banken- und Weltwirtschaftskrise Ende der 2000er hat das eindrucksvoll bestätigt.
Vergeben Banken unter anderem zu großzügig Immobilienkredite, droht eine Immobilienblase. Platzt diese Blase, brechen der Immobilien- und der Kreditmarkt zusammen. Das hat fatale Folgen und kann bis zu Bankeninsolvenzen und dem wirtschaftlichen Kollaps führen.
Der Staat hat deshalb ein großes Interesse daran, Banken streng zu kontrollieren.

Sonderfall Förderkredite

Erwähnung verdienen auch staatliche oder öffentlich-rechtliche Banken. Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Kreditinstituten dienen diese bestimmten gemeinwohlorientierten Zwecken. Sie fördern mit günstigen Darlehen zum Beispiel die wirtschaftliche Entwicklung, den ökologischen Umbau der Gesellschaft oder das Studium für Menschen mit geringer Finanzkraft.
In der Praxis zeigen sich zwei Varianten:

• Förderbanken vergeben Kredite unmittelbar an die Berechtigten.
• Die öffentlich-rechtlichen Institute arbeiten mit privaten Banken zusammen. Die Kreditvergabe und die Kreditabwicklung verantworten die Partnerbanken.

Unternehmen als Kreditgeber

Kredite von Firmen spielen in unterschiedlichen Varianten eine relevante Rolle. Es lassen sich mehrere Kategorien nennen:

Lieferantenkredite: Lieferanten räumen ihren gewerblichen Kunden einen Zahlungsspielraum ein. Hierbei handelt es sich um kurzfristige, meist unverzinste Kredite.
Händlerfinanzierungen: Kunden dürfen ihre Ware später oder in Raten bezahlen.
Kredite an Geschäftspartner: Unternehmen helfen Partnern bei akutem Finanzbedarf, weil sie ein großes Interesse am wirtschaftlichen Überleben haben.

Unternehmen dürfen weitgehend frei entscheiden, wie sie die entsprechenden Kreditverträge gestalten. Wichtig ist, dass sie die Darlehen korrekt in ihrer Bilanz verbuchen.

Privatkredite: Darlehen von Privat für Privat

Privatdarlehen sind insbesondere im persönlichen Umfeld beliebt. Die Großeltern unterstützen zum Beispiel mit einem zinslosen Darlehen beim Hausbau. Ein Freund leiht Geld, um einen akuten Finanzbedarf zu decken. In diesen und weiteren Fällen ist es ratsam, einen bekannten Spruch zu beherzigen: Beim Geld hört die Freundschaft auf.

Das bedeutet nicht, dass es bei allen Privatkrediten zu Problemen kommt. Die Gefahr besteht aber, dessen sollte sich jeder bewusst sein. Experten empfehlen, solche Kredite schriftlich zu fixieren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kostenloses Darlehen oder um einen Kredit mit Verzinsung handelt. In einem Kreditvertrag finden sich alle wichtigen Eckdaten zu der möglichen Verzinsung und zu den Modalitäten der Rückzahlung. Im Streitfall erweist sich so ein Vertrag als wichtig!

Die Rolle von Kreditvermittlern

Kreditvermittler sind Finanzdienstleister, die selbst keine Kredite vergeben. Stattdessen beschränken sie sich auf die Vermittlung und werben damit, für Auftraggeber die besten Konditionen zu finden.

Mit diesem Ansatz fungieren Vermittler als Spezialfall: Sie befassen sich gewerbsmäßig mit dem Kreditgeschäft, entsprechend gelten verschärfte Regelungen. Gegenüber dem Gewerbeamt müssen sie ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Zugleich sind sie nicht direkt in das Kreditgeschäft involviert, aus diesem Grund fallen sie nicht unter die strenge Aufsicht der BaFin.

Kreditvergabe – ein weites Feld

Was bedeutet die Aufschlüsselung der einzelnen Kreditgeber für potenzielle Kunden?
Im ersten Schritt sollten sie prüfen, welche Ansprechpartner infrage kommen. Bestenfalls handelt es sich um eine staatliche Förderbank oder um einen Kreditvermittler, der günstige Konditionen garantiert.