
Karlsruhe. Die Initiative Fuß- und Radentscheid hat der Kritik der Stadtverwaltung
am Freitag in einer 15-seitigen Stellungnahme widersprochen. Zusammen
mit einer Anwaltskanzlei, die auch schon andere Radentscheid-Initiativen
unterstützte, argumentiert sie gegen die behauptete Unzulässigkeit.
Der Zentrale Juristische Dienst der Stadtverwaltung wirft der Initiative
vor, dass das Bürgerbegehren nicht konkret genug sei. Dem widerspricht
die Kanzlei in einer separaten 14-seitigen rechtlichen Stellungnahme,
weil an ein Bürgerbegehren keine höheren Anforderungen als an einen
gewöhnlichen Gemeinderatsbeschluss gelegt werden dürften. Das Karlsruher
Programm für Aktive Mobilität, dessen Umsetzung von der Initiative
angestrebt werde, sei noch weniger konkret.
Die Unzulässigkeit sei laut Verwaltung auch deshalb gegeben, weil man
das Bürgerbegehren im geforderten Zeitraum nicht umsetzen könne.
Die Stadtverwaltung vermutet in ihrer Stellungnahme, dass die primäre
Motivation der Initiierenden des Bürgerbegehrens eine gegenwärtig als zu
langsam empfundene Umsetzungsgeschwindigkeit der Stadt sei. Dem
widerspricht Elisabet Loris-Quint: „Wir wollen einen konkreteren und
konsequenten Umsetzungsplan sowie höhere Standards für neue Geh- und
Radwege.“
Die Verwaltung hält die vorgeschlagenen Maßnahmen im geforderten
Zeitraum für nicht machbar. Dem entgegnet Elisabet Loris-Quint: „Die
Stadtverwaltung kann sich eine Umsetzung in der vom Fuß- und
Radentscheid vorgeschlagenen Qualität nicht vorstellen, also hat sie
Gründe für eine Unzulässigkeit gesucht.“ Michael Reichert ergänzt: „Die
Stadt Frankfurt am Main zeigt, wie man einen Radentscheid zügig und ohne
umfangreiche Baustellen umsetzen kann. Wir empfehlen der Verwaltung eine
Exkursion nach Frankfurt am Main.“
Die Umsetzbarkeit ist nach Meinung der Initiaitve gegeben. Es gebe
genügend Straßenkilometer im Stadtgebiet, die über ausreichend breite
Straßenräume verfügen, um die geforderten Standards für Geh- und Radwege
zu erfüllen. Die Zahlenangaben im Bürgerbegehren basieren auf den
Ergebnissen einer Machbarkeitsuntersuchung.
Zur Kritik des Zentralen Juristischen Dienstes am Finanzierungsvorschlag
sagt Bjarne Rest: „Die Stadtverwaltung hat unsere Fragen bei der
Aufstellung der Kostenschätzung nicht beantwortet, obwohl sie laut
Gesetz dazu verpflichtet ist.“
An die Kritiker der hohen Kosten gerichtet legt er nach: „Unsere
Kostenschätzung enthält auch Straßen, die komplett grundlegend umgebaut
werden müssen. Das treibt die Kosten nach oben, kann aber nicht nur dem
Fuß- und Radverkehr zugeordnet werden.“
Die Initiative bittet die Gemeinderatsfraktionen darum, die Abstimmung
auf die Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 zu vertagen. Der
Zeitraum für die Vorbereitung der Stellungnahme sei zu kurz gewesen, die
Vorberatung im Hauptausschuss zu früh erfolgt. Den
Gemeinderatsfraktionen bietet die Initiative an, über einen besseren
Alternativbeschluss zu verhandeln.
(Quelle: Initiative Fuß- und Radentscheid)