Worms: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Worms (ots) – Am Freitag 15.09.2023 gegen 13:13 Uhr, kam es auf der L523 bei Worms zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Eine 56-jährige Frau aus Bobenheim-Roxheim befährt die L523 aus Worms kommend und biegt an der dortigen Einmündung nach links in die Klosterstraße ab.

Hierbei übersieht sie den entgegen kommenden 61-jährigen Wormser PKW-Fahrer und es kommt zum Zusammenstoß. Beide Fahrer werden verletzt und in umliegende Krankenhäuser verbracht.

Während der Verkehrsunfallaufnahme war die Strecke für zwei Stunden gesperrt. Neben Polizei und Feuerwehr, waren noch Rettungskräfte und ein Rettungshubschrauber im Einsatz.

Verkehrsunfall mit verletzten Radfahrer

Worms (ots) – Am Samstag 16.09.2023 gegen 12:48 Uhr kam es in Mettenheim zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 32-jähriger Mann aus Osthofen befuhr mit seinem PKW die Straße „Weingärten“ und bog dort auf die L439 ein. Hierbei übersah er den bevorrechtigten 62-jährigen Radfahrer aus Oppenheim, welcher sich bereits auf der L439 befand und es kam zum Zusammenstoß. Durch den Verkehrsunfall wurde der Radfahrer verletzt und in ein Krankenhaus verbracht.

Während der Verkehrsunfallaufnahme wurde der Kreuzungsbereich für etwa zwei Stunden gesperrt. Neben Polizei und Feuerwehr befanden sich noch Rettungskräfte und ein Rettungshubschrauber im Einsatz.

Kreis Alzey-Worms

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Wonsheim (ots) – Am Samstag 16.09.2023 um 21:25 Uhr, befährt ein 55-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw die L 409 in Fahrtrichtung Ortsmitte in Wonsheim. An der Einmündung zur Siefersheimer Straße fährt der Fahrzeugführer geradeaus weiter und kollidiert im Rahmen der Fahrt mit einer Hauswand, wobei er sich Verletzungen zuzieht.

Durch die hinzugezogenen Polizeibeamten kann während der Verkehrsunfallaufnahme festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss steht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergibt sodann einen Wert von 0,85 Promille.

Aufgrund der bestehenden Alkoholisierung wird dem 55-jährigen Fahrzeugführer eine Blutprobe entnommen. Weiterhin muss sich dieser nun strafrechtlich verantworten.