Heidelberg: Die Polizei-News

Symbolbild Funkstreifenwagen Polizei Baden-Württemberg (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Funkstreifenwagen Polizei Baden-Württemberg (Foto: Holger Knecht)

47-Jähriger wegen versuchten Totschlag in Untersuchungshaft

Heidelberg (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen
47-jährigen Mann erlassen, der am Donnerstag 31.08.23 gegen 21:25 Uhr im Treppenhaus eines Anwesens in der Straße Gleisdreieck mit einer 47-jährigen Frau in Streit geraten war. Während des Streits griff der Tatverdächtige dann unvermittelt die 47-Jährige an und fügte ihr mit einem Messer einen Schnitt am Kehlkopf zu.

Die 47-Jährige wurde hierdurch leicht verletzt und konnte nach der ambulanten Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden. Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde daraufhin beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den 47-Jährigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erwirkt.

Am 01.09.23 wurde der Beschuldigte der Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Sie setzte den Haftbefehl antragsgemäß in Vollzug. Im Anschluss wurde der 47-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Auffahrunfall auf der B 3 mit mehreren Leichtverletzten

Heidelberg (ots) – Nach ersten Erkenntnissen ereignete sich um kurz von 15 Uhr auf der B 3 zwischen der Auffahrt Rohrbach und Kirchheim, in Fahrtrichtung Schwetzingen, ein Auffahrunfall mit sechs beteiligten Fahrzeugen.

Dabei wurden 3 Personen leicht verletzt. Zwei Personen wurden vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Strecke ist einseitig gesperrt und der Verkehr wird einspurig an der Unfallstelle vorbeigeleitet.
Die genaue Unfallursache der Massenkarambolage ist derzeit noch nicht bekannt.

Nach Beendigung der Aufräumarbeiten konnte die einseitige Streckensperrung nach ca.1 Stunde aufgehoben werden. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es zu einem Auffahrunfall mit 2 beteiligten Fahrzeugen, in dessen Rückstau sich ein weiterer Auffahrunfall mit 4 beteiligten Fahrzeugen ereignete.
Der Gesamtschaden der beiden Unfälle beläuft sich auf ca. 60.000 Euro.