Sommerregelung für die Biotonne

Information des Abfallwirtschaftsbetriebs

Sommerregelung in den Monaten April bis September

Kreis Mainz-Bingen – In den Monaten April bis einschließlich September gilt im Landkreis Mainz-Bingen wieder die Sommerregelung für die Leerung der Biotonne. Jede zweite Abfuhr in diesen Monaten erfolgt kostenfrei, so dass über den Sommer sechs Entleerungen der Biotonne ohne eine zusätzliche Gebühr genutzt werden können.

Damit werden die Standzeiten der Biotonnen in den heißen Sommermonaten verringert und Gerüche und Madenbildung weitgehend vermieden. Zusätzlich hilft es, feuchten Biomüll und Essensreste in Zeitungspapier zu wickeln, Zwischenlagen aus Papier oder Grünschnitt in die Biotonne zu geben und die Tonne in den Schatten zu stellen. 

Grundsätzlich wird die Biotonne alle zwei Wochen abgefahren. In der Grundgebühr von jährlich 62 Euro für eine 80 Liter Tonne sind 13 Leerungen enthalten, hinzukommen ohne weitere Gebühr die sechs kostenfreien Leerungen nach der Sommerregelung. In die Biotonne gehören alle organischen Abfälle wie Garten- und Küchenabfälle sowie Speisereste. Nicht für die Biotonne geeignet sind beispielsweise Asche, Katzenstreu oder auch die vom Handel als ‚kompostfähig‘ oder ‚biologisch abbaubar‘ angebotenen Kunststoffsäcke, da diese nicht schnell genug verrotten und in der Biomasseanlage als Störstoff anfallen.

Weitere Informationen zur Biotonne gibt es bei der Abfallberatung des AWB unter 06132/787-7080 oder unter www.awb-mainz-bingen.de.