Gießen (ots) – In den letzten Tagen meldeten sich vereinzelt bei der Kriminalpolizei in Gießen Personen, die per E-Mail ein gefälschtes Schreiben erhalten haben, dessen Absender angeblich die Bundespolizei sei. Das Schreiben ist mit „Mandat für ein Gerichtsverfahren“ überschrieben und durch Verwendung von offiziellen Logos und Bildwortmarken wirken diese Schreiben authentisch und vertrauenserweckend.

In dem Schreiben wird dem nicht namentlich genannten Empfängern mitgeteilt, dass gegen sie wegen mehrerer Strafverfahren ein Haftbefehl bzw. ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden sei. Zudem wird mit möglichen Haftstrafen von bis zu 35 Jahren und mit einer Geldstrafe bis zu 250.000 Euro gedroht. Die Empfänger erhalten eine Frist von 72 Stunden, um per Email zu antworten. Sonst drohe eine Anklage.

Es handelt sich hierbei um eine Vorbereitungshandlung zu einem Betrug. Das Schreiben ist nicht von der Bundespolizei. Das Ziel dieser sogenannten Spam-Mails ist das Erlangen persönlicher Daten und im Weiteren soll der Empfänger dazu bewegt werden, irgendwelche Zahlungen zu leisten.

Sollten auch Sie eine solche E-Mail erhalten haben, antworten Sie nicht darauf und zahlen Sie auf keinen Fall einen möglicherweise geforderten Betrag.

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