RP Darmstadt: In 1.730 Fällen Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet

Säumige Zahler brachten 11,6 Mio. Euro in die Landeskasse

Darmstadt (rp) – Gegen 1.730 im Regierungsbezirk Darmstadt ansässige Firmen, die meist ihre Sozialversicherungsabgaben oder Steuern nicht gezahlt haben, musste das Regierungspräsidium Darmstadt im vergangenen Jahr Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten. Die Zahl der Verfahren ist gegenüber 2013 um ca. 20 % gesunken. Für 435 Firmen endeten die Verfahren mit einer Gewerbeuntersagung.

Spitzenreiter mit 423 Gewerbeuntersagungsverfahren und 80 Untersagungen war im letzten Jahr die Stadt Frankfurt am Main, gefolgt von 190 Firmen aus dem Main-Kinzig-Kreis, die mit ihren Zahlungen im Rückstand waren und deshalb durch Anträge der Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger ins Visier des Regierungspräsidiums geraten sind. Schlusslicht ist der Odenwaldkreis mit 29 Verfahren und 10 Untersagungen.

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid betonte bei der Vorstellung der Jahresstatistik, dass die Behörde bei den Gewerbeuntersagungsverfahren sehr sensibel vorgehen, um nicht die Existenz der Firmen und damit auch Arbeitsplätze zu gefährden. In den 435 Fällen (2013 waren es 528) hätten jedoch alle Gespräche und Bemühungen nicht zum Erfolg geführt, die Gewerbeausübung hätte deshalb untersagt werden müssen. Leider, so die Regierungspräsidentin weiter, hätten auch Kontrollen vor Ort ergeben, dass etliche Firmen trotz eines Verbots weiter tätig waren. Deshalb mussten 117 Bußgeldbescheide erlassen werden. In sechs Fällen seien Betriebsräume von den Vollstreckungsbeamten des Regierungspräsidiums verschlossen, versiegelt und die Betriebsfahrzeuge stillgelegt worden.

In 1.436 Fällen mussten die Gewerbeuntersagungsverfahren eingestellt werden, da die Firmeninhaber ihren Zahlungsverpflichtungen – nicht zuletzt auch durch den Druck der eingeleiteten Verfahren – nachkamen. Durch die Nachzahlungen konnte der Landeshaushalt zusätzliche Einnahmen von rund 11,6 Millionen Euro verbuchen. Die Nachzahlungen sind im Vergleich zum Vorjahr um knapp 8 % gestiegen.

Wie das Regierungspräsidium noch erläutert, besteht in Deutschland Gewerbefreiheit, d.h. generell kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (z.B. GmbH) ein Gewerbe ausgeübt werden. Zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten kann jedoch bei Unzuverlässigkeit die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt werden. Von einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt werden oder aber ein Gewerbetreibender Straftaten begeht.