Umbau des Haltepunktes Laudenbach rückt näher – Regierungspräsidium empfiehlt Maßnahmen zum Schutz vor Baulärm

2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar

Laudenbach / Rhein-Neckar-Kreis – Der barrierefreie Umbau des Haltepunktes Laudenbach für den Betrieb mit neuen, bis zu 210 Meter langen S-Bahnzügen rückt näher. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt das Anhörungsverfahren für die im Zuge der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar geplante Umgestaltung beendet.

Der Anhörungsbericht liegt dem Eisenbahnbundesamt vor, das über die Genehmigung entscheidet. Das Regierungspräsidium hat für das Projekt, das einen Baustein zur Ertüchtigung der Strecke Darmstadt – Mannheim darstellt, eine Genehmigung mit Einschränkungen insbesondere zum Schutz vor nächtlichem Baulärm empfohlen. 

Im Rahmen eines Kooperationsvertrages haben sich Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar und die Deutsche Bahn AG auf den Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar verständigt. Mit Umsetzung der zweiten Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar sollen alle Strecken und Linien mit Fahrzeugen befahren werden können, die eine Einstiegshöhe von 76 Zentimetern und eine Länge von 210 Metern haben. Die Maßnahmen umfassen die Modernisierung einschließlich eines barrierefreien Ausbaus von insgesamt 87 Bahnhöfen. In Baden-Württemberg wurden bereits 27 Vorhaben realisiert. 

2014 wurde das Regierungspräsidium Karlsruhe darüber informiert, dass für den barrierefreien Umbau bzw. Neubau von weiteren insgesamt 23 Bahnhöfen oder Haltepunkten Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind. Das Land bewilligte daraufhin zusätzliche Personalstellen auf Zeit beim Regierungspräsidium, damit die Verfahren von einer eigens dafür eingerichteten Projektgruppe in einem Rutsch abgearbeitet werden können. Mit Laudenbach wurde das erste Verfahren in ausgesprochen kurzer Zeit abgeschlossen.

Der Umbau des Bahnhofs Laudenbach beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

Die vorhandenen Außenbahnsteige werden abgebrochen und auf einer Länge von jeweils 210 Meter mit einer Systemhöhe von 76 Zentimeter über Schienenoberkante neu aufgebaut. Die vorhandenen Bahnsteigzugänge werden ebenfalls erneuert. Außerdem gibt es für die barrierefreie Erschließung einen Aufzug je Bahnsteig. Daneben werden die Beleuchtungsanlagen und die Entwässerung erneuert und eine Reihe von nicht bahneigenen Leitungen gesichert bzw. verlegt. Um Zeiten ohne Zugverkehr zu nutzen, muss ein Teil der Bauarbeiten nachts stattfinden. Das Regierungspräsidium hat deshalb ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um die Anwohner vor nächtlichem Baulärm so gut wie möglich zu schützen. Ein Immissionsschutzbeauftragter soll die Arbeiten überwachen und für besonders geplagte Anwohner soll es Ersatzwohnraum geben.