Mainz-Hauptbahnhof (ots) – Die Bundespolizei weist darauf hin, dass für den Zeitraum vom 16.06.2023 ab 15:00 Uhr bis zum 18.06.2023 um 20:00 Uhr eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Mainz erlassen wurde. Mit dieser gefahren abwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen.

In der Langzeitbetrachtung kommt es am Mainzer Hauptbahnhof regelmäßig zu Gewaltdelikten und entsprechenden Feststellungen. Daher wird die Bundespolizei gerade auch in dieser Zeit verstärkt Kontrollen durchführen und Feststellungen konsequent verfolgen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen.
Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld möglich.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist auf der Homepage der Bundespolizei einsehbar unter:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230518-allgemeinverfuegung-bpold-ko-kl.html;jsessionid=7D0A21296E8DB6BDFADD29FA6DB2B053.1_cid289

Darüber hinaus werden an den jeweiligen Bahnhöfen Plakate ersichtlich sein, die auf die Mitführverbote hinweisen.

Mainz: Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen zeigte Wirkung