Schub beim Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots erwartet

Geplante Erleichterungen bei der Störerhaftung

Frankfurt am Main – Der für die städtische IT und das E-Government zuständige Stadtrat Jan Schneider begrüßt die von der Bundesregierung geplante Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb öffentlicher WLAN-Netze. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die gesetzlichen Haftungsregelungen für frei zugängliche WLAN-Netzwerke zum Beispiel in Gaststätten, Hotels, Flughäfen, Rathäusern und Bibliotheken gelockert werden sollen.

Schneider erläutert: „Bisher müssen Hotspot-Anbieter etwa für mögliche Urheberrechtsverstöße haften, wenn Nutzer illegale Inhalte herunterladen. Das hat bedauerlicherweise zur Folge, dass viele potentielle Anbieter aus Angst vor entsprechenden Abmahnungen erst gar kein freies WLAN anbieten. Diese Rechtslage hat dazu geführt, dass sich der Ausbau der WLAN-Infrastruktur in Frankfurt wie in Deutschland insgesamt bisher wesentlich langsamer als in anderen Ländern entwickelte. Während beispielsweise in Schweden durchschnittlich fast 10, im Vereinigten Königreich knapp 29 und in Südkorea sogar rund 37 WLAN-Hotspots pro 10.000 Einwohner zur Verfügung stehen, gibt es in Deutschland bisher lediglich weniger als 2 solcher Zugangspunkte pro 10.000 Einwohner.“

Es sei daher richtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen von der Haftung zu befreien.

Schneider erklärt: „Nach dem neuen Gesetzentwurf sind geschäftsmäßige Anbieter dann von der Haftung befreit, wenn sie ihren Router verschlüsseln, und sich von den Nutzern – etwa per Mausklick – zusichern lassen, keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss zu begehen. Außerordentlich positiv ist, dass der Gesetzentwurf die Haftungserleichterungen nicht nur – wie ursprünglich angekündigt – für Gaststätten und Hotels vorsieht, sondern auch für alle anderen geschäftsmäßigen Anbieter wie Einzelhändler, Arztpraxen, Touristeninformationen und Bürgerämter. Diese umfassenden Haftungserleichterungen sind wichtig, um einen möglichst großflächigen Ausbau der WLAN-Infrastruktur zu begünstigen.“

Schneider weiter: „Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf, der einen erheblichen Schub beim Ausbau öffentlicher WLAN-Netze auslösen dürfte, schnell beschlossen wird. Natürlich arbeiten wir als Stadt weiter parallel daran, unseren Bürgern im Innenstadtbereich ein kostenloses WLAN-Angebot zur Verfügung zu stellen. Die geplante Gesetzesänderung dürfte uns hier weiterhelfen. Zusätzliche private Angebote sind aber unabdingbar, um eine zeitgemäße WLAN-Versorgung zu gewährleisten. Daher freue ich mich, dass die Bundesregierung nun die Bereitstellung dieser Angebote erheblich erleichtern will.“

Der in der Bundesregierung abgestimmte Referentenentwurf wurde am 11. März 2015 an Länder, Verbände und Fachkreise versandt. Anschließend wird der Text bei der Europäischen Kommission notifiziert. Diese und die Mitgliedstaaten haben zunächst drei Monate Zeit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden zunächst das Kabinett und anschließend der Bundestag über die Beschlussfassung des Entwurfs beraten.