Klage gegen Flugrouten wird weitergeführt

Flugverkehr Rhein-Main

Die Stadt Wiesbaden will alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpfen

Wiesbaden – Das seit 2008 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängige Klageverfahren der Landeshauptstadt Wiesbaden gegen das Land Hessen hat die im Planfeststellungsbeschluss fehlenden Regelungen zum Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr und zur Begrenzung der Anzahl der jährlichen Flugbewegungen zum Gegenstand.

Bereits im Jahr 2009 konnte ein erster Teilerfolg erzielt werden: Der Hessische VGH hatte das Land Hessen in einem Musterverfahren verpflichtet, über die Zulassung von planmäßigen Flügen zwischen 23 und 5 Uhr und über die Zulassung von 150 planmäßigen Flügen pro Nacht zwischen 22 und 6 Uhr neu zu entscheiden und die Klage im Übrigen abgewiesen. Nach einer umfassenden Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 ergänzte das Land Hessen am 29. Mai 2012 den Plan zudem dahingehend, dass durchschnittlich pro Nacht nur 133 planmäßige Flugbewegungen zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr zulässig sind. 

Auf der Grundlage eines Magistratsbeschlusses vom 4. Februar 2014 erklärte die Landeshauptstadt Wiesbaden das Klageverfahren daraufhin teilweise für erledigt. Hinsichtlich der Begrenzung der Anzahl der jährlichen Flugbewegungen ist die Klage weiterhin anhängig. 

Bei einer Realisierung der mit dem Planfeststellungsbeschluss beabsichtigten Kapazitätserweiterung sei zu befürchten, dass die dann anfallende Zahl der Flugbewegungen nur mit lärmintensiveren Flugroutenvarianten als bisher abgewickelt werden könnte, so Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann. „Damit ist offenkundig, dass die Planfeststellung zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Frankfurt am Main und die Festlegung der zugehörigen Flugrouten nicht isoliert voneinander betrachtet werden dürfen.“ 

Nach Auffassung der Landeshauptstadt Wiesbaden hätten die Flugrouten und die damit verbundenen Lärmauswirkungen bereits im Planfeststellungsverfahren in die Abwägung miteinfließen und zu konkreten Festlegungen führen müssen. Dies war indes nicht der Fall. 

Mit dieser Argumentation möchte die Landeshauptstadt Wiesbaden nun die beim Hessischen VGH anhängige Klage über eine fehlende Begrenzung der jährlichen Flugbewegungen untermauern. Damit sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine für Wiesbaden nachteilige Änderung der Flugrouten zu verhindern.