Karlsruhe: Regierungspräsidium empfiehlt Variante für Radschnellweg nach Ettlingen

Symbolbild pixabay
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Karlsruhe. Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant zwischen Karlsruhe und Ettlingen einen Radschnellweg (RS 10) mit einer Streckenlänge von rund fünf Kilometern. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zur fachlichen Begleitung ein Projektbegleitkreis eingerichtet. Diesem wurden im März 2022 sechs Hauptvarianten und mehrere Untervarianten aus verkehrlicher und umweltfachlicher Sicht präsentiert. Ebenso wurden den Teilnehmenden die Kriterien aus den Bereichen Verkehr und Umwelt für eine Bewertungsmatrix zur Auswahl der Vorzugsvariante vorgestellt. Im Nachgang konnten die Teilnehmenden weitere Vorschläge für die Bewertungskriterien mitteilen, die vom Planungsteam geprüft und teilweise ergänzt wurden.

Bewertung und Auswahl der Vorzugsvariante

Seit der letzten Sitzung wurden die vorliegenden Varianten anhand der Kriterien bewertet. Die finale Bewertungsmatrix mit der die Vorzugsvariante ermittelt wurde, wurde dem Projektbegleitkreis und Vertretern des Gemeinderates Karlsruhe nun in der heutigen Sitzung, 28. April 2023, vorgestellt. Die Vorzugsvariante ist diejenige mit der höchsten Punktzahl. Bei der Bewertung erhielt die Variante 3a die höchste Punktzahl und wird somit vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Vorzugsvariante empfohlen:

Vorzugsvariante

Startpunkt der Variante 3a ist in Karlsruhe die Weiherfeldbrücke, wo der Radschnellweg an das innerstädtische Radnetz anschließen wird. Weiter entlang der Neckarstraße als Fahrradstraße, verläuft die Variante weiter bis zum Belchenplatz, den Scheibenhardter Weg, vorbei an der Weiherwald-Grundschule und der Albschule bis zum Gottlob-Schreber-Weg. Entlang des Gottlob-Schreber Wegs verläuft der Radweg parallel zu den Kleingärten vorbei am Restaurant Gartenzwerg und weiter den Försterpfad entlang. Hier gelangt der Radfahrer dann auf den Damm und fährt parallel zu den Bahngleisen weiter bis zum Zielpunkt Ettlingen West. An allen Knotenpunkten ist es Ziel, die Radschnellverbindung zu bevorrechtigen und entsprechend markiert zu führen. Die Vorzugsvariante wird in der Entwurfsplanung im Detail untersucht und kleinere Untervarianten im Detail betrachtet werden.

Ausblick

Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermittelte Vorzugstrasse muss nun vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg offiziell genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet werden kannDurch die zeitintensiven Abstimmungen mit allen Beteiligten können die notwendigen faunistischen Kartierungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan erst 2024 durchgeführt werden, da hierfür eine komplette zusammenhängende Vegetationsperiode notwendig ist. Der Vorentwurf kann damit erst frühestens Anfang 2025 abgeschlossen werden. Zur Erlangung des Baurechts ist im Anschluss ein Planfeststellungsverfahren notwendig, das bei einem reibungslosen Ablauf etwa 1,5 Jahre in Anspruch nehmen wird. Nach der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Bauleistungen ist frühestens 2027 mit einem Baubeginn zu rechnen.

(Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe)