Mannheim begrüßt den Landesvorstoß beim Thema Inklusion

Gesetzesvorlage

Mannheim, Stuttgart – Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ein Inklusionsgesetz vorgelegt, dass die schulische Inklusion erstmals in verbindliche Form bringt. Das Gesetz bringt aus Sicht der Stadt Mannheim zahlreiche positive Veränderungen und stärkt insbesondere das Elternrecht.

Diese können zukünftig wählen, ob ihr Kind eine allgemeine oder eine Sonderschule besucht. Die Bildungswegekonferenzen sollen zukünftig den Eltern, die sich für eine inklusive Beschulung entscheiden, eine geeignete Schule vorschlagen. Allgemeine Schulen, die Kinder mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch unterrichten, sollen durch zusätzliche Sonderpädagogen unterstützt und die inklusiven Bildungsangebote grundsätzlich gruppenbezogen gestaltet werden.

Das Land unterstützt die Kommunen auch bei baulichen Maßnahmen und beim Mehraufwand für Lernmitteln mit einer jährlichen Ausgleichszahlung. Auch kündigte das Land an sich an den zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen für die Jugendhilfe zu beteiligen, die für die Schülerbeförderung an die Kommunen geleisteten Beträge in den kommenden Jahren zu erhöhen. Die Unterstützung des Landes beläuft sich bereits ab 2015/2016 auf 18 Millionen Euro und steigt bis 2018/2019 auf 30 Millionen Euro. Das wäre ein Novum und entspricht vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern.

Unklar ist jedoch für die Kommune die exakte Kostenentwicklung vor Ort. Die Grundaussage des Gesetzes heißt, dass Inklusion eine Aufgabe aller Schularten und aller Schulen sei und sieht nur geringen Möglichkeiten des Staatlichen Schulamts vor, von der Schulwahl der Eltern abzuweichen. Das hätte Folgen, wenn der Schulträger aufgrund des Rechtsanspruchs gezwungen wäre, inklusive Unterrichtsformen an Schulen einzurichten, die aus Kostengründen oder Gründen der regionalen Schulentwicklung dafür zum fraglichen Zeitpunkt nicht vorgesehen sind.

Aus Sicht der Kommunen ist daher das Staatliche Schulamt in seiner Funktion zu stärken, Elternwillen und Schulentwicklung in Einklang zu bringen. Das betrifft insbesondere die Durchsetzung der vom Land vorgeschlagenen Gruppenlösung. Derzeit wird zwischen Land und Städtetag über diese Fragen diskutiert, die zu einer beidseitigen Zufriedenheit beantwortet werden müssen.