Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeiwache Speyer © Holger Knecht

Exhibitionist vor Mehrfamilienhaus, Zeugen gesucht!

Speyer (ots) – Am 15.03.2023 gegen 11:40 Uhr betrat ein Mann die Grünfläche im rückwärtigen Bereich eines Mehrfamilienhauses in der Straße Am Heringsee und führte mit teilweise heruntergelassener Hose sexuelle Handlungen an sich selbst aus.

Zeugen wurden auf den Mann aufmerksam und verständigten die Polizei. Der Tatverdächtige flüchtete noch vor dem Eintreffen der Polizei. Die Polizeibeamten fahndeten, trafen den Tatverdächtigen aber nicht mehr an.

  • Zeugen beschreiben ihn als ca. 40 Jahre alt und schlank. Seine Haare sind glatt rasiert. Er trug einen dunkelgrauen Hoodie mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze sowie eine blaue Jeans.

Die Polizei Speyer bittet Zeugen und insbesondere Augenzeugen um Meldung an: 06232/137-0 (Telefon) oder pispeyer@polizei.rlp.de (E-Mail).

Ruhestörung und verhinderte Trunkenheitsfahrt

Speyer (ots) – Am 16.03.2023 gegen 23:20 Uhr saßen zwei Männer im Alter von 32 und 34 Jahren in einem Transporter in der Fritz-Ober-Straße und hörten laut Musik. Die von ruhebedürftigen Anwohnern hinzugerufene Polizeistreife stellte die beiden Männer fest. Da diese jeweils eine Flasche Bier in den Händen hielten und von ihnen starker Alkoholgeruch ausging, führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch.

Der Test ergab bei dem 32-Jährigen einen Wert von 1,9 Promille und bei dem 34-Jährigen einen Wert von 3,01 Promille. Die Beamten stellten die Musik im Interesse der Anwohner ab und stellten den Fahrzeugschlüssel sicher, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.

Anzeichen für eine zurückliegende tatsächliche Trunkenheitsfahrt stellten die Beamten jedoch nicht fest. Da die Männer die Nachtruhe störten, setzt die Polizei das Ordnungsamt in Kenntnis.

Kommissar Zufall wird 19-Jährigem zum Verhängnis

Speyer (ots) – Eine Polizeistreife unterzog am 14.03.2023 gegen 21:30 Uhr in der Landwehrstraße einen 19-Jährigen in seinem PKW einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Die Beamten stellten fest, dass er bislang noch nie im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis Klasse B gewesen ist.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, gewährleisteten die Schlüsselübergabe an eine Berechtigte und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 19-Jährigen ein.