Neustadt: Die Polizei-News

Polizeidirektion Polizeiinspektion Kriminalinspektion Neustadt (Foto: Holger Knecht)
In der Karl-Helfferich-Straße 11 ist der Sitz der Polizeidirektion Neustadt sowie der Polizeiinspektion und der Kriminalinspektion (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – 14.03.2023 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und Sie haben etwas gesehen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle (Kontaktdaten im Bericht bzw. unten).


Neustadt: Unter Alkohol- und Drogeneinfluß unterwegs

Neustadt/Weinstraße (ots) – Bereits am Donnerstag, 09.03.2023, gegen 17:00 Uhr war ein 26-jähriger Mann mit Beifahrerin in ihrem Pkw im Bereich Am Häuselberg in Neustadt unterwegs. Aufgrund nicht angelegter Sicherheitsgurte sollte das Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen werden. Der Fahrer entzog sich zunächst der Kontrolle und konnte kurze Zeit später außerhalb vom Fahrzeug im Römerweg angetroffen und kontrolliert werden. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem stand der 26-Jährige unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Die Alkoholüberprüfung ergab einen Atemalkoholwert von 0,36 Promille und der Drogenvortest reagierte positiv auf THC. Im Rahmen weiterer Ermittlungen wurde festgestellt, dass der 26-Jährige bereits wegen ähnlicher Delikte auffällig war. Ihn erwarten nun mehrere Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen.


Neustadt: Diebstähle aus Personenkraftwagen

Neustadt/Weinstraße (ots) – Zu gleich zwei Diebstählen aus abgestellten PKW kam es im Verlauf des 13.03.2023. Zunächst wurde an einem Peugeot, welcher auf einem Parkplatz in der Landauer Straße in 67433 Neustadt/W. abgeparkt war, die Seitenscheibe eingeschlagen und das Radio aus dem Fahrzeug entwendet. Ferner wurde ebenfalls die Seitenscheibe an einem in der Flugplatzstraße in 67435 Neustadt/W.-Lachen-Speyerdorf geparkten Fiat eingeschlagen und aus dem Fahrzeug eine Geldbörse entwendet. Hinweise auf die Täter liegen bislang nicht vor, weshalb die Polizei Neustadt/W. Personen bitte, welche sachdienliche Angaben machen können, sich bei dieser unter Tel. 06321/854-0 oder per Mail pineustadt@polizei.rlp.de zu melden.

Des Weiteren weist die Polizei in diesem Zusammenhang hin, dass Wertgegenstände niemals offen und für Jedermann sichtbar in einem Kraftfahrzeug liegen gelassen werden sollten.


Neustadt: Unter Alkoholeinfluss zur Therapie

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 14.03.2023 um 10:30 Uhr konnte ein 43-Jähriger aus der VG Edenkoben mit seinem PKW in der Talstraße in 67434 Neustadt/W. einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der PKW-Fahrer war zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zu einer Suchttherapie wegen seiner Alkoholsucht. Schon beim Öffnen der Fahrzeugtür schlug den eingesetzten Beamten starker Atemalkoholgeruch entgegen. Ein durchgeführter Vortest ergab einen Wert von knapp 0,7 Promille, weshalb der Mann einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest in der hiesigen Dienststelle durchführen musste. Dieser ergab letztlich einen Wert von knapp unter einer Promille. Der Fahrer muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hinsichtlich der Trunkenheitsfahrt verantworten. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.


Neustadt: Zu schnell und ohne Versicherungsschutz

Neustadt/Weinstraße (ots) – Zu schnell und ohne Versicherungsschutz war am 14.03.2023 um 13:00 Uhr ein 16-Jähriger mit einem E-Scooter in der Robert-Stolz-Straße in 67433 Neustadt/W. unterwegs, als er einer anlassbezogene Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Grund für die Kontrolle war das abgelaufene Versicherungskennzeichen aus dem vergangenen Versicherungsjahr, welches an dem E-Scooter angebracht war. Ferner konnte festgestellt werden, dass der E-Scooter die erlaubte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschritt. Eine Messung auf einem geeichten Prüfstand ergab letztlich einen Wert von 28 km/h, weshalb der junge Fahrer einen Führerschein hierfür benötigte, welchen er nicht vorlegen konnte. Daher muss sich der E-Scooter wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Des Weiteren kommt auf die Halterin des E-Scooters ebenfalls zwei Strafverfahren zu, da diese es zuließ, dass der Jugendliche mit dem E-Scooter fuhr.


Kontakte (Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Neustadt):


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