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Wie viele europäische Länder besitzt auch Österreich ein Mautsystem. Das bedeutet, dass für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautgebühr zu entrichten ist! Durch dieses System wird sichergestellt, dass das Straßennetz in einem guten Zustand erhalten bleibt.

Um nachzuweisen, dass Sie die Maut bezahlt haben, existiert die Vignette. Alle Fahrzeuge benötigen eine Vignette, um die Autobahnen und Schnellstraßen zu befahren.
Die Vignette wird traditionell „Pickerl“ genannt.

Hier finden Sie alle Informationen zu gebührenpflichtigen und freien Straßen, der Nutzung und dem Kauf der Vignette oder der Go-Box.

Die Vignette

Wie bereits erwähnt, benötigen alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis 3,5 Tonnen eine Vignette. Diese müssen Sie bereits vor der Auffahrt auf die Autobahn gekauft haben, sonst drohen Ihnen Bußgelder.

Die Kosten richten sich nach der Fahrzeugart und der Gültigkeitsdauer. Die klassische Klebevignette ist in verschiedenen Vertriebsstellen erhältlich. Zum Beispiel können Sie die Vignette in Tankstellen, Mautstellen, Autofahrerclubs oder an den Grenzübergängen kaufen.

Mittlerweile gibt es auch eine digitale Vignette. Diese können Sie bereits bequem vor dem Urlaub online erwerben.

Die Klebevignette

Nach dem Kauf an einer Vertriebsstelle, kleben Sie den Pickerl von innen an die Windschutzscheibe. Entweder bringen Sie die Klebevignette am linken oberen Rand oder hinter dem Rückspiegel an. Sollte Ihr Fahrzeug einen Tönungsstreifen haben, achten Sie darauf, dass dieser Ihre Vignette nicht verdeckt.

Bei Motorrädern muss die Vignette an einem Bestandteil des Fahrzeugs aufgeklebt werden. Die Kriterien sind, dass die Vignette schwer entfernbar und gut sichtbar ist.

Die digitale Vignette

Seit September 2018 existiert die digitale Vignette in Österreich. Doch weiterhin können Sie entscheiden, ob Sie picken oder klicken möchten!

Die digitale Vignette ist an Ihr Kfz-Kennzeichen gebunden, weshalb Sie den Nachweis nicht mehr direkt am Fahrzeug angebracht haben müssen. Dennoch sollten Sie zur Sicherheit einen Beleg oder eine Quittung mitführen.

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Nachbarland Österreich

Österreich ist mit seinen acht Nachbarländern ein wichtiges Zentrum für den Warentransport. Außerdem ist es ein beliebtes Urlaubsziel, das mit seiner atemberaubenden Landschaft jährlich zahlreiche Urlauber anzieht. Ebenfalls wird das Land, aber auch von vielen Reisenden zum Durchfahren verwendet, um die Nachbarländer zu bereisen.

Der Grenzverkehr zwischen Deutschland und Österreich ist durch den Schengenraum für Reisende ohne Kontrollen. Auch die kurzzeitigen Kontrollen, aufgrund der Covid19-Pandemie sind wieder aufgehoben worden. Somit ist es Ihnen als Urlauber möglich ohne bedenken in Österreich einzureisen.

Lediglich berücksichtigen müssen Sie die Zahlung der Mautgebühr, damit Sie die Autobahnen und Schnellstraßen befahren können.

Sondermautstrecken

Für die Nutzung gewisser Strecken und Abschnitte ist eine eigene Streckenmaut zu zahlen. Die Erklärung für diese gesonderte Zahlung ist, dass es sich um baulich kostenintensive Alpenüberquerungen handelt.

Die Sondermautstrecken sind folgende:

• A 09 - Pyhrn Autobahn zwischen Gleinalm und Bosrucktunnel
• A 10 - Tauern Autobahn zwischen Tauern und Katschbergtunnel
• A 11 - Karawanken Autobahn
• A 13 - Brenner Autobahn
• S 16 - Arlberg Schnellstraße

Auf den genannten Strecken gilt die übliche Vignettenpflicht des Autobahnnetzes nicht. Vor dem Befahren zahlen Sie an einer Mautstelle die jeweiligen Preise. Es gelten die gleichen Preise für Personenkraftwagen und Motorräder.

Go-Box

Kraftfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, zahlen eine fahrleistungsabhängige Maut. Eingeschlossen sind davon Lkw, Busse und schwere Wohnmobile. Für die Berechnung der zu zahlenden Maut müssen Fahrer im Vorhinein eine Go-Box besorgen.

Die Go-Box erhalten Sie an entsprechenden Vertriebsstellen. Es gibt eine Go-Box oder weitere zugelassene Fahrzeuggeräte von unterschiedlichen Anbietern.

Der Preis wird bestimmt durch die zurückgelegte Strecke, die Tageszeit, die Anzahl der Achsen und den Emissionsausstoß Ihres Fahrzeugs. Sie haben die Möglichkeit, im Vorhinein oder im Nachhinein zu zahlen.

Der Tarif ist umso günstiger, je sauberer Sie unterwegs sind. Vor Ihrer Fahrt müssen Sie Dokumente einreichen, die die Emissionsklasse und Antriebsart Ihres Fahrzeugs angeben. Für die zuvor genannten Sondermautstrecken gilt ein erhöhter Tarif.

Mautfreie Straßen

Neben den Landstraßen, auf denen keine Mautgebühr zu zahlen ist, gibt es weitere einzelne temporäre Ausnahmen. Die mautfreien Straßen gibt es seit Dezember 2019 auf der Grundlage des Bundesstraßenmaut Gesetzes.

Mautfreie Strecken sind folgende:

• A 1 - West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und Salzburg Nord
• A 12 - Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und Kufstein-Süd
• A 14 - Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und Hohenems
• A 26 - Linzer Autobahn, die noch im Bau ist 

Eine weitere Mautbefreiung gilt außerdem für humanitäre Hilfstransporte, die in und durch Österreich fahren. Pkw, die im Rahmen einer Hilfeleistung Flüchtlinge befördern, sind unabhängig von Ihrer Nationalität von der Vignettenpflicht befreit. Außerdem sind Pkw mit einem ukrainischen Kennzeichen temporär von der Zahlung einer Mautgebühr ausgenommen.