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Ob privat oder gewerblich; Brandschutz ist Sache des Eigentümers. Insbesondere für Vermieter und Arbeitgeber gelten hier strikte Vorgaben, um keine rechtlichen Schwierigkeiten zu erhalten.

Auch Privatpersonen profitieren von einem guten Brandschutz, um sich selbst und andere in ihrem Wohnraum zu schützen. Welche Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes gibt es und wie gestalten sich die rechtlichen Vorgaben?

Was ist Brandschutz?

Der Begriff Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die gegen den Ausbruch und die Ausbreitung eines Feuers getroffen werden können. Dabei haben sich verschiedene Arten an Klassifizierungen entwickelt. Sie wiederum werden eingeteilt in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz:

  • Vorbeugender Brandschutz – Der vorbeugende Brandschutz beschreibt Maßnahmen, die den       Ausbruch & die Verbreitung eines Feuers verhindern sollen.

  • Abwehrender Brandschutz – Bei dem abwehrenden Brandschutz geht es um Handlungen und die     Bereitstellung von Werkzeugen, die einen Brand löschen.

Arten des Brandschutzes

Die einzelnen Klassen an Brandschutz umfassen jeweils sowohl vorbeugende als auch abwehrende Eigenschaften. Einzelne Maßnahmen sind Teil mehrerer dieser Brandschutzarten.

  • Ein Brandschutztür-Schild wird bei dem baulichen Brandschutz geplant, kann technische Anlagen wie   eine automatische Brandtür markieren und dient im organisatorischen Brandschutz dazu,   Handlungsanweisungen zu geben.

Baulicher Brandschutz

Bei der Errichtung und Sanierungen von Gebäuden entstehen wichtige Grundlagen des Brandschutzes. Dazu gehören Überlegungen, wie:

  • Welche Baustoffe und Bauteile werden verwendet?
• Wie wird das Gebäude strukturiert, um Entstehung und Ausbreitung eines Feuers einzuschränken?
• Steht ein Löschwasseranschluß zur Verfügung?
• Gibt es Stellen, an denen Feuerwehr und Rettungsmannschaften sich gefahrlos aufstellen können?
• Wird das Gebäude privat oder gewerblich genutzt? Benötigt es daher besondere Bauteile, wie     Brandwände, Brandschutztüren, Rettungswege und Co.?

Je nach Bauartklasse muss ein Sachverständiger zunächst ein Brandschutzkonzept erstellen und es bei der Baubehörde vorlegen, bevor die Baumaßnahmen anfangen.

Anlagentechnischer Brandschutz

Es gibt verschiedene technische Anlagen, die den baulichen Brandschutz dabei unterstützen können, Probleme zu umgehen. Dazu gehören unter anderem:

  • automatisierte Brandschutztüren,
• Rauchmelder,
• Sprinkleranlagen oder
• maschinelle Entrauchungsanlagen.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz ist ein wichtiger Teil des gewerblichen Brandschutzes. Er hilft dabei, die bisherigen Lösungen zu ergänzen und ihre Effizienz aufrechtzuerhalten. Auch wenn durch den Bau ein guter Brandschutz gebildet wurde, kann er im Laufe der Zeit eingeschränkt werden.

  • Das geschieht etwa, wenn ein Fluchtweg durch Möbel versperrt wird. Organisatorische Maßnahmen     dienen beispielsweise dazu, regelmäßig zu prüfen, ob alle Brandschutzmaßnahmen akut funktional     sind. Sonst kann es bei Kontrollen von Gewerbebetrieben zu Bußgeldern kommen.

Zu dem organisatorischen Brandschutz gehören:

  • Wartungen von technischen Brandschutzanlagen & Löschgeräten
• Brandschutzbeauftragte, die für die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen verantwortlich sind
• Einweisungen der Angestellten in die Brandschutzmaßnahmen
• Kennzeichnung und Aufrechterhaltung von Flucht- und Rettungswegen
• öffentlich zugängliche Aushänge der Brandschutzordnung, Notrufnummern & erster Maßnahmen     nachdem Ausbruch eines Feuers

Ziele des Brandschutzes

Die Ziele des Brandschutzes sind in dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und in der Musterbauordnung festgelegt. Diese gesellschaftlich vereinbarten Schutzziele sind:

  • Schutz vor den Auswirkungen von Feuer & Rauch

Zum Schutz vor Feuer und Rauch muss die Errichtung von Gebäuden so geplant werden, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer vorgebeugt wird. Zu diesem Zweck werden Brandabschnitte definiert, Feuerschutzabschlüsse erstellt, Bauteile mit hohen Feuerwiderstandsklassen und viele weitere bautechnische Maßnahmen durchgeführt.

Technische Anlagen wie Sprinkleranlagen und automatische Rauchableitungen tragen dazu bei, Gebäude und Menschen von den Auswirkungen von Feuer & Rauch zu schützen.

  • Sicherheit für Menschen & Tiere

Für die Rettung von Leben ist es besonders wichtig, die erforderlichen Flucht- und Rettungswege geeignet zu planen, zu kennzeichnen und zu beleuchten. Dabei müssen auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt in dieser Hinsicht ist die frühzeitige Erkennung und Alarmierung bei Bränden und Rauchentwicklung, z. B. durch Rauchwarnmelder.

  • Ermöglichung von wirksamen Löscharbeiten

Die Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz sind in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt. Diese müssen durch das Bereitstellen von Stellplätzen und Sammelstellen sowie die Löschwasservorsorge und vielem mehr ermöglicht werden.

Besondere Schutzziele

Insbesondere bei gewerblichen Gebäuden können im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzziele festgelegt werden. Da sie aus individuellen Bedürfnissen entstehen, sind sie nicht in dem allgemeinen Bau- und Feuerschutzrecht festgehalten.

Besondere Maßnahmen werden notwendig, wenn Kulturgüter und Gegenstände mit einem besonders hohen Sachwert in Räumen aufbewahrt werden, etwa in Museen.
In der Nähe von Wäldern muss die Vegetationsbrandgefahr besonders berücksichtigt werden.

Wichtige Maßnahmen des Brandschutzes

Ein großer Teil des Brandschutzes wird bereits bei dem Bau oder Sanierungsarbeiten vorbereitet. Auch nachträglich lassen sich viele Maßnahmen durchführen. Die zwei folgenden gehören zu besonders wichtigen Brandschutzmaßnahmen:

Rauchmelder

Um auch Menschen im tiefen Schlaf auf einen Brand aufmerksam zu machen, sind Rauchmelder eine lebensrettende Maßnahme. Alarmierungsanlagen können auch bei Räumen ohne Anwesende dazu führen, dass ein Feuer bemerkt wird.

In allen Bundesländern sind Rauchmelder in privaten und gewerblichen Gebäuden vorgeschrieben. Details dazu gibt es in den einzelnen Landesbauordnungen.

  • Grundsätzlich gilt, dass das Installieren von Rauchmeldern bei Neu- und Umbauten durch den   Eigentümer veranlasst werden muss. Bei Bestandsbauen gibt es Übergangsfristen für die Nachrüstung   mit Rauchmeldern.
• Je nach Landesbauordnung werden Rauchmelder in Aufenthaltsräumen (meist mit Ausnahme des   Bads & der Küche), Schlafzimmern und/oder Fluren, die als Rettungsweg gelten, angebracht.
• Welches Modell genutzt wird, liegt in der Verantwortung der Eigentümer, solange die Rauchmelder   eine CE-Kennzeichnung besitzen.

Es gibt keine gesetzliche Kontrolle für die Bestückung mit Rauchmeldern. Kommt es zu einem Schadensfall, haftet der Verantwortliche aber für Schäden.

  • Bei fehlenden oder nicht funktionsfähigen Rauchmeldern kann ein Brand mit Personenschaden zu   einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und Tötung führen. Aus diesem Grund sollten   Vermieter und Arbeitgeber die Rauchmelder in ihren Räumlichkeiten regelmäßig prüfen lassen.

Flucht- & Rettungswege

Die Vorgaben für Fluchtwege sind in den Landesbauordnungen unterschiedlich definiert:
  • Grundsätzlich sollten alle Häuser mehr als einen Flucht- oder Rettungsweg haben.
  • Nur Gebäude, die nur sporadisch betreten werden und keine Menschen beherbergen, sind von der   Vorschrift ausgenommen.
  • Die Fluchtwege müssen in jedem Stockwerk und dem Keller vorhanden sein.
  • Gibt es keine außen liegende Feuertreppe, dienen Balkone und Terrassen als zweiter     Rettungsweg.

Der Rettungsweg unterscheidet sich vom Fluchtweg, da dieser Rettungskräften eine schnelle und sichere Annäherung an den Gefährdungsort sowie den Transport von Rettungsgeräten und verletzten Menschen ermöglichen muss. Der Fluchtweg hingegen dient nur dazu, dass Bewohner den Gefährdungsbereich schnell verlassen können.

Die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sind vielfältig und sind in den folgenden DIN-Normen festgehalten:

• 14090,
• 14094,
• 14095,
• 18799,
• 4066,
• 33404-3,
• 179, 
• 1125,
• 50172,
• 23601,
• 7010.

Diese Vorgaben bestimmen unter anderem die geeignete Länge und Breite von Fluchtwegen:

  • Bei Räumen mit normaler Brandgefährdung darf die Länge keine 35 Meter überschreiten.
• Die Breite wird anhand der höchstmöglichen Anzahl an Personen auf dem Stockwerk bemessen. Bei   bis zu 5 Personen liegt sie bei 0,875 Metern. Bei über 20 Personen muss die Breite über einem Meter   bis maximal 2,4 Meter (400 Personen) liegen.

Fazit

Der Brandschutz ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Leben und Eigentum. Vor allem Eigentümer & Arbeitgeber müssen sich an die effektive Umsetzung und regelmäßige Prüfungen halten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Dazu gehören Planungen und Handlungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Richtlinien sind in DIN-Normen, Landesbauordnungen und dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz festgehalten. Nach diesem müssen beispielsweise feuerwiderstandsfähige Baumaterialien genutzt, Fluchtwege eingerichtet und Rauchmelder installiert werden.

Im Fall eines Schadens haften die Verantwortlichen, wenn Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden. Sie sollten deshalb beim Bau, bei Sanierungen und bei regelmäßigen Prüfungen einen effektiven Brandschutz ermöglichen.